Kann ich von der Schule rausgeschmissen werden?
Hey,
Da ich nächstes Jahr die Schule (Gymnasium Q1) wechseln werde und zusätzlich noch wiederholen, hab ich beschlossen die meiste Zeit einfach Zuhause zu bleiben, auch wenn ich in den Fächern Sechsen bekommen sollte. Nach den Osterferien werde ich höchstwahrscheinlich in der neuen Schule angemeldet sein, was heißt dass die andere Schule mein kommendes Zeugnis gar nicht zur Sicht bekommen werden. Könnte man mich nun trotzdem rausschmeißen und hätte ich denn sozusagen für ein halbes Jahr "Urlaub"? Welche Probleme bekäme ich?
Und bei wievielen Fehlstunden täte man das?
10 Antworten
Solange Du regelschulpflichtig bist (bis 16), würden Dich nach in jedem Bundesland unterschiedlich vielen unentschuldigten Fehltagen sogar die Polizei abholen und Deine Eltern müssten Bußgeld zahlen.
Zudem wird die neue Schule Dein letztes Zeugnis auch haben wollen, bzw. übwrmittelt bekommen, die bräuchten das ja für den "Notenspiegel".
Außerdem wäre es sicher nicht schlecht, schon mal etwas "Vorwissen" zu haben, wenn man wiederholt. Dann hast Du es hinterher leichter.
In NRW Regelschulpflicht 10 Jahre, allgem. Schulpflicht bis 18.
In den ersten 10 Jahren kann man sich etwas mehr unentschuldigte Fehlstunden erlauben, ich meine, das kann die Schule entscheiden. In der allgem. Schulpflichtzeit auf Berufskollegs o. ä. reichen manchmal 3 unentschuldigte Tage zum Ausschluß.
Wie schon gesagt, ich werde in der neuen Schule wiederholen. Die Noten der Qualifikationsphase zählen nicht :)
Aber das mit der Polizei habe ich 0 bedacht... wohne in NRW könntest du mir sagen, ab wie vielen Fehlstunden das passiert? Bei uns in der Schule hatten zumindest schon paar Leute 100 unentschuldigte Fehlstunden und denen ist nix passiert.
So schnell kommt die Polizei nicht. Auch sind die Anzahl der Fehlstunden kein Kriterium, ob und wann sie kommt. Die Polizei hat wahrlich Wichtigeres zu tun, als Jugendliche zur Schule zu fahren. Das Ganze ist nichts weiter als Show, weil man glaubt, die Betroffenen damit einzuschüchtern und andere Schüler abschrecken zu können, das Gleiche zu tun. Es kommt aber seltener vor, als die meisten glauben.
Das übliche Mittel der Bestrafung sind Bußgeldern an die Eltern. Das aber auch erst, nachdem Gespräche nichts gebracht haben. Die Eltern sind laut Gesetz nämlich dafür verantwortlich, dass Du in die Schule gehst. Man glaubt, mit Geld tut man den betroffenen Familien am meisten weh.
Hast Du Dich mal gefragt, wo die unbändige Lust der Schulbürokraten herkommt, Schülern zehn Jahre lang in Schulgebäuden einzusperren?
Ich kann Dir sagen, dass die Zahl derer, die sich gegen den Schulzwang wehren, immer größer wird. Sie lassen sich auch von Bußgeldern nicht abschrecken. Tue das, was Du für richtig hältst und lass Dich nicht bedrohen.
Da in den meisten Bundesländern 12 Jahre Schulpflicht besteht, könntest du mit Bußgeld belegt werden.
Ich kenne mehrere Fälle, in denen Schüler nach der Schulentlassung ersatzweise in Haft kamen, weil sie ihre Bußgelder nicht zahlen konnten.
So einen Start "ins Leben" kann man sich ersparen...
Wenn du bei einer Schule angemeldet bist, hast du auch die Pflicht am Unterricht teilzunehmen. das dürfte in allen Bundesländern ähnlich geregelt sein. Zusätzlich könnte für dich auch noch die Schulpflicht gelten, das ist aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Schwänzen kann richtig teuer werden, es drohen Bußgelder bis zu 50.000 €
Das ist aber fürs nächste Jahr. Ich glaube du hast es nicht ganz verstanden. Dieses Jahr muss ich noch in die Schule und soll mich schon mal bei der neuen anmelden bzw Antrag stellen.
Da ich 17 bin und die 10. Klasse schon abgeschlossen habe bin ich doch nicht mehr Schulpflichtig oder?
kommt auf das Bundesland an.
Kommt darauf an,bist du über 18 oder hast deine 10 Jahre Schulpflicht durch,kannst du rechtlich gesehen solang Fehlen wie du willst.
Ab der Hälfte der Fehltage wirst du die Klasse wiederholen müssen.Sollte man dich beim schwänzen erwischen kann es gut möglich sein das du rausgeworfen wirst.
Ist es eigentlicj so das man über 18 dann noch die Pflicht hat die Ausbildung zu machen? Schulpflichtig bist du nicht aber du müsstest wenn eine Ausbildung haben.
Schulpflicht ist Ländersache und somit uneinheitlich geregelt. In NDS ist man zum Beispeil Schulpflichtig, solange man noch keine 12 Jahre hinter sich gebracht hat.
Hier ein Beitrag von Bundesportal NRW:
Die Schulpflicht untergliedert sich in
eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und
eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).
Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
Ich habe meinen Realabschluss schon, da ich die 10. Klasse beendet habe. Bin ich schulpflichtig?
Von der Schule gibt es kein halbes Jahr Urlaub. Wenn du da nicht aufkreuzt, kommt die Polizei und schleppt dich da hin, außerdem gibt das Ärger auch für deine Eltern. Bei solchen Ideen sehe ich schwarz für´s Gymnasium.
Ich habe aber sogesehen keine Schulpflicht mehr. Bin 17 und habe den 10. Jahrgang abgeschlossen.
und in welchem Bundesland reicht das, um nicht mehr schulpflichtig zu sein?
17 und so intelligent? Respekt!
Zu meiner Verteidigung: Ich fühle mich seit langem einfach unwohl dort. Da ich aber selbst nun merke, dass ich anscheinend Schulpflichtig bin und richtig Probleme bekommen kann, werde ich mich wohl in die Schule quälen müssen dieses Jahr. Nur eine Frage wird man zuallererst Verwarnt von der Schule oder kriegt man sofort Stress mit der Polizei. Ab wann kommt es zu solchen Streitigkeiten?
Man wird erst mal verwarnt. Dann kommt ein Brief an die Eltern, dann ein Gespräch mit den Eltern. Wenn die nicht einsichtig sind, oder alles nichts nützt, schickt man auch schon mal die Polizei....
Vor allem aber: die neue Schule erfährt das auch. Kein guter Start....ab 18 darf man sich selber entschuldigen, übrigens....
Schulpflich ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen sind es z.B. 12 Jahre, in anderen BDL bis zum vollendeten 18. LJ.