Kann ich mit morbus Bechterew erwerbsminderungsrente beantragen?
Morbus Bechterew ,
5 Antworten
Natürlich kannst Du Rente beantragen. Aber so einfach ist das nicht, diese dann auch zugesprochen zu bekommen. Du musst von Gutachter zu Gutachter, denn die Rentenversicherung prüft sehr genau, ob auch Dein Krankheitsbild wirklich vorliegt. Der Amtsarzt muss schliesslich auch bestätigen, dass Du rentenberechtigt bist. Mach Dich auf einen jahrelangen Kampf mit den Behörden gefasst. Ich weiss, von was ich spreche. Bin auch Erwerbsminderungsrentner und bei mir hat das alles 5 Jahre gedauert. Ich war oft am Ende meiner Kräfte, habe aber durchgehalten. Unbedingt einem Sozialverband (SoVD oder VDK) beitreten - alleine schaffst Du Dein Vorhaben nicht. Viel Glück Klausi111
Danke Klaus
Hallo,
Grundsätzlich kann jeder Versicherte, der die allg. Wartezeit erfüllt hat einen Antrag auf erwerbsminderungsrente stellen. Es wird dann geprüft, wie hoch das Restleistungsvermögen deiner Arbeitskraft für eine tägliche Zeit , 5 Tage die Woche ausreichend ist.
Du solltest alle behandelnden Ärzte und Diagnosen angeben.
Die Bearbeitungen der Anträge dauern je nach Bundesland bis zu 4 Monate.
Beste Grüße
Dickie59=
Generell gilt, ein Antrag kann immer gestellt werden!
Suche einmal nach der "Rentenberatungsstelle" im Internet.
"Auskunfts- und Beratungsstellen" von der Deutschen Rentenversicherung.
Ich denk, dass Du dort am ehesten Antworten finden kannst. Natürlich weiß ich das nicht genau. Aber es kann eine Anlaufstelle sein.
Alles Gute auf Deinem Weg!
Hallo Smolkinski,
Sie schreiben:
Kann ich mit morbus Bechterew erwerbsminderungsrente beantragen ?Morbus Bechterew ,
Antwort:
Bezeichnungen/Diagnosen von gesundheitlichen Einschränkungen sind die "Eine-Sache!"
Der detaillierte Nachweis aber, wie sich diese einzelnen, gesundheitlichen Probleme im Einzelnen und im Endeffekt im Ganzen/Fachübergreifend auf die Leistungsfähigkeit des Antragsstellers auswirken, das ist abolut vorrangig!
In der Regel sind Erkrankungen wie "Morbus Bechterew" sehr schmerzhaft, Bewegungseinschränkend und ziehen zwangsläufig weitere Erkrankungen nach sich, nicht zuletzt auch psychische Erkrankungen wie zum Beispiel "Depressionen!"
Wenn Sie also vorhaben, bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente einzureichen und durchzuboxen, dann müßen Sie vorher ganz konsequent Ihre Hausaufgaben abarbeiten!
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Ohne kompetenten Rechtsbeistand haben Sie in der Regel kaum eine Erfolgsschance:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Denken Sie auch an die Beantragung eines Schwerbehindertenausweis, falls noch nicht geschehen!
Allerdings hat die Schwerbehinderung auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kaum einen Einfluß, sichert aber Ansprüche auf diverse, individuelle Nachteilsausgleiche:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
google>>
versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Fazit:
Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen glasklar nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund all Ihrer gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, (wie zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere, leichte Tätigkeiten) abgesunken ist!
Siehe auch das Video "Antragserfolgs-Pyramide" und weitere Videos zum Thema!
Bitte beachten Sie:
REHA geht vor Rente!
Sollten Sie von der DRV zu einer REHA-Maßnahme geladen werden, bitte unbedingt vom Hausarzt eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei REHA-Antritt vorlegen, denn sonst laufen Sie Gefahr, daß Sie aus der REHA als Arbeitsfähig über 6 Stunden pro Arbeitstag aus der REHA entlassen werden!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Danke !
Wahrscheinlich nicht.
Inwieweit bist Du durch die Krankheit gehandicapt?
Dann versuche es mit einem Antrag. Danach musst Du zu einem begutachtenden Amtsarzt. Vielleicht, sehr vielleicht, wirst Du dann befristet in Rente geschickt..... Geht heute nicht mehr allzugut.
Ich habe die Krankheit seit etwa 20 Jahren ,war letztes Jahr in Aachen in Kur ...mir geht es seit 2 Jahren sehr schlecht ,Spritze auch einmal die Woche enbrel 50 mg