Kann ich mir einen Zweit- bzw. Künstlernamen in meinen Ausweis eintragen?

8 Antworten

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Es bedarf dazu ein öffentliches Interesse,

das bedeutet

Nachweise über die Verwendung des Namens in Form von

Briefpapier, Visitenkarten, Zeitungsanzeigen die über dich geschrieben wurden, gesellschaftliche öffentliche Auftritte

Da gibt es eine ganze Menge Auflagen die zu erfüllen sind.

Alle Antworten dazu erfährst Du im Bürgercenter deine Gemeinde

butz1510  09.04.2012, 15:27

Sie will ja keinen Künstlernamen.

DahleRieger  09.04.2012, 15:43
@butz1510

was ist ein Zweitname denn dann ?

den Mädchennamen meiner Mutter in modifizierter Form würde ich als Künstlernamen einstufen

Wie nennst Du das denn

Eine Namensänderung - und das wäre es in Deinem Fall - ist sehr schwer durchzufechten. Wenn Du psychische Schäden (dadurch) nachweisen kannst, was Dir äußerst schwer fallen dürfte bei einem zweiten Namen, hast Du bessere Chancen, außerdem kostet es auch richtig was. Im Normalfall kannst Du es also einfach bleiben lassen.

Vornamen sind nur sehr, sehr schwierig zu ändern... Ein "Alias" ist unproblematisch einzutragen, hat allerdings auch keinerlei Rechtskraft. ( Darfst Dich zwar so "nennen", aber nicht rechtskreftig zB mit diesem Namen unterschreiben,- sprich Post würde Dir unter der gleichen Adresse zukommen, aber Du müßtest mit Deinem rechtsgültigem Namen den Postzugang bestätigen. Du kannst also sehr wohl im Personalausweis wie auch im Pass ein "Alias" einsetzen lassen, aber nicht unter "Alias" Landesgrenzen überschreiten!

Du kannst nur einen Künstlernamen eintragen lassen. Aber das auch nur, wenn du nachweisen kannst, dass du auch unter diesem Namen bekannt bist bzw auftrittst.

Da du aber auch keinen Künstlernamen willst, wird es schwer sein. Du müsstest eine Namensänderung beantragen, die aber nur bei schwerwiegenden Gründen machbar ist.

Daher mach dir nicht allzu große Hoffnung.

Mann kann seinen Namen ändern oder auch ergänzen, aber das ist ein langwieriger Prozeß und mit viel Schreibkram verbunden, ist aber möglich, natürlich erst ab 18.