Kann einem der Gesellenbrief aberkannt werden, wenn ...
Kann einem der Gesellenbrief (Friseur) aberkannt werden, wenn sich herausstellt, das derjenige der einen das letzte halbe Jahr ausgebildet hat, keinen Meisterbrief besitzt? Und was ist mit den Lehrlingen die im ersten Lehrjahr sind, im September ins zweite Lehrjahr kommen. Ist dann das erste Lehrjahr gültig?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
6 Antworten
Der Gesellenbrief wurde dir aufgrund der abgelegten Prüfung gegeben, nicht weil dein Chef nen Meisterbrief hat.
Im § 32 BBiG steht folgendes zur Eignung:
(1) Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen. (2) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die zuständige Stelle, falls der Mangel zu beheben und eine Gefährdung Auszubildender nicht zu erwarten ist, Ausbildende aufzufordern, innerhalb einer von ihr gesetzten Frist den Mangel zu beseitigen. Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder ist eine Gefährdung Auszubildender zu erwarten oder wird der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, so hat die zuständige Stelle dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.--------------------------
Die Azubis dürfen auf keinen Fall Nachteile haben.
wer die gesellenprüfung vor der kammer (prüfungsausschuss)abgelegt hat und bestanden hat, dem kann man den gesellenbrief nicht wegnehmen.
Glaube ich nicht. Man lässt die Azubis sicher nciht darunter leiden.
Und die Prüfung wurde doch vor der IHK abgelegt, oder so.
Nach meinem Gefühl ja, der Meisterbrief ist doch Vorraussetzung für Lehrlingsausbildung.
Oder es muss ein Meister im Betrieb sein....