Kann der Interessent von Ebay Kleinanzeigen von mir Schadensersatz fordern?
Hallo ihr Lieben,
mir ist etwas total blödes passiert und benötige eure Hilfe oder zumindest einen Erfahrungsaustausch.
Ich habe vorgestern ein I Phone 6s in Ebay Kleinanzeigen gestellt. Daraufhin hat sich jemand gemeldet, der das Handy morgen abholen wollte. Wie das nun so ist, war heute natürlich einer schneller und mein Freund hat es dann sofort an einen anderen Interessenten verkauft. ( meine Schuld war wohl die fehlerhafte Absprache mit ihm) Natürlich wollte ich so fair sein, dem Interessenten, der morgen kommen wollte abzusagen. Was ich dann auch getan habe, ich hatte keinerlei böse Absichten und wollte das Ding einfach so schnell wie möglich loswerden, habe mich auch entschuldigt und ihm die Sachlage erklärt. Als Antwort kam dann eigentlich nur das er seinen Anwalt einschalten wird und ich von diesem höre. Ich bin traurig darüber, da man mit ihm keinen normalen Schriftwechsel zu Stande bekommt, da er sofort ausfällig oder drohend reagiert. Ich habe ihm vor einigen Stunden nochmal geschrieben, mich entschuldigt und ihn gebeten mich einmal anzurufen, damit wir uns irgendwie friedlich einigen können ( seine Nummer war bei Kleinanzeigen leider nicht hinterlegt, somit hatte ich keinerlei Möglichkeit ihn zu erreichen.
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen oder sonstiges erlebt ?
Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
7 Antworten
ich glaube Ihnen, dass Sie keine bösen Absichten hatten als Sie das Handy an jemand anderen weiter verkauft haben.
Leider sieht das von juristischer Seite schwierig aus. Wenn du dich mit dem ersten Käufer über den Kauf geeinigt hast wurde zwischen euch ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Somit hast du dich verpflichtet dem Käufer Eigentum an dem Handy zu verschaffen (§433 Abs. 1 BGB)
Nun haben Sie aber das Handy welches im Grunde gar nicht mehr Ihnen gehört an jemand anderes verkauft. Eigentlich müssten Sie daher den zweiten "unrechtmäßigen" Verkauf rückabwickeln.
Zusätzlich kann der zweite Käufer sich seine Kosten für Fahrt und ähnliche Aufwendungen von Ihnen ersetzen lassen.
Ebenso könnte der erste Käufer entstandene Schäden durch die Umstände bei Ihnen geltend machen.
Viele Grüße
Merlin
Das mag sein dass Sie das etwas schwierig finden, jedoch gibt es eine klare Regelung zu diesem Sachverhalt.
Der Kauf kommt mit der Einigung zustande und diese Einigung hat bei Ihnen über Ebay-Kleinanzeigen stattgefunden.
Fragen Sie den Käufer ob er für einen Kasten Bier über die Sache hinweg sieht. Eine Rückabwicklung und Schadensersatz kämen Sie weit teurer zu stehen ;)
nö, du: Handy kostet x Preis; er sagt in Ordnung; damit ist ein rechtmäßiger KV entstanden
Kaufverträge kann man auch schriftlich abfassen, nicht Formgebunden. Es geht auch mündlich, da ist die Beweisführung schwieriger
Meiner Meinung nach hat er nur eine Kaufabsicht geäußert in dem er gesagt hat, er käme morgen vorbei "um sich das Handy anzuschauen". Er soll mal das Gegenteil beweisen 😉. Ob er prizipiell mit dem Preis einverstanden war, ist dann Nebensache.
und genau da schweigt der FE; alles nur Spekulation; Sie hat je beide Versionen
Hak das ganze ab und beende die Brieffreundschaft mit dem Klapskalli. - Sollte bei Dir anrufen, leg kommentarlos wieder auf.
Einschüchterungsversuche mit Anwaltsdrohungen sind bei Ebay-Kleinanzeigen an der Tagesordnung.
Da kommt nichts nach.
Danke für die schnelle Antwort. :-)
Da hst Du mehr als Pech gehabt, denn Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit dem ersten Käufer:
http://www.helpster.de/muendlicher-vertrag-ist-rechtskraeftig-so-vermeiden-sie-risiken_84529
Dass dieser sauer reagiert, verstehe ich. Denn in den meisten Fällen haben Verkäufer nach der Kaufzusage an den ersten Käufer von einem zweiten Käufer einen höheren Preis geboten bekommen.
Du bist in der Pflicht zu liefern (auszuhändigen) oder dem Käufer die eventuellen Mehrkosten für ein Ersatzgerät zu zahlen.
Der Preis war nachweislich gleich. Wie bereits erwähnt lag es an der falschen Absprache mit meinem Freund.
Daraufhin hat sich jemand gemeldet, der das Handy morgen abholen wollte.
er hat deinen Preis akzeptiert und du hast dem zugestimmt? damit hast du rechtlich schon einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Käufer hat recht und du bist ihm Schadensersatzpflichtig was er auch einklagen kann.
Hast du allerdings nicht darauf reagiert kommt KEIN Kaufvertrag zustande. ER kann sich auf den Kopf stellen und mit dem A-sch Fliegen fangen ^^
Schadensersatz, ich frage mich nur wofür, da ihm keinerlei Schadeb entstanden ist. Dem Preis hatte ich zugestimmt, das ist leider so.
ihm ist ein Schaden entstanden; es geht um ein Handy zum Preis x; das findet er nirgends mehr, nur teurer; und diese Differenz hast du zu ihm zu ersetzen, deinen Preis must abziehen; er hätte das eh zahlen müssen
ganz einfach, gelle
Schau mal hier unter Römisch III :http://www.juraforum.de/lexikon/vertrag
Das Handy, welches nicht mehr mir gehört, finde das etwas schwierig, da das Handy meiner Meinung nach lediglich reserviert war und keine Anzahlung oder sonstiges geleistet wurde. Sein Handy wäre es meiner Meinung nach gewesen, wenn er es bereit an- oder bezahlt hätte. :-(