Muss ich bei eBay Kleinanzeige eingestellte Artikel verkaufen?
Hallo, angenommen ich hätte einen Artikel bei eBay Kleinanzeigen eingestellt, der Grund ist ja uninteressant. Wenn sich nun mehrere Interessenten melden, aber deren Preisvorstellungen nicht meinen Entsprechen und ich dann nach einem Monat sage, "hmm, oke ich brauche den Artikel doch." Kann ich den dann einfach raus nehmen?
4 Antworten
Nein, wenn Du Dich mit keinem der bei Dir angefragt hat, auf einen Preis geeinigt hast, kannst Du ein Angebot bei ebay-Kleinanzeigen jederzeit entfernen.
Anders sieht das aus, wenn Du ein Verkaufsversprechen abgegeben hast, d.h. Dich mit einem Interessenten auf einen Preis geeinigt hast. Dann musst Du verkaufen.
Nach sechs Jahren einen falschen Kommentar abgeben, ist schon eine Leistung:
https://www.giga.de/apps/ebay-kleinanzeigen/tipps/muendlicher-kaufvertrag-rechtskraeftig-oder-nicht/
Herr Oberschlauberger...
- Soweit zumindest die Theorie: In der Praxis wird die Sache so kompliziert, weil es schwierig ist, den Abschluss und die Details eines mündlichen Vertrags zu beweisen.
.... Und so ist es... Wenn ich jedes mal nach nicht erscheinen eines ebaykleinanzeigen "Kunden" meinen Anwalt aufsuchen wuerde, dann waere er alleine mit meiner Arbeit komplett ausgelastet...
So ist das Gesetz.. Die Realitaet sieht nunmal anders aus. Schoenen Tag noch Herr Oberschlauberger
So ist das Gesetz..
Das hier meinst Du wohl: https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Auweia.
Dass die Praxis bei ebay Kleinanzeigen vielfach anders läuft, bleibt unbestritten. Und das war vor 6 Jahren auch nicht die Frage.
Kann es sein das es hießen soll: "Ja, wenn Du [...]"? Ansonsten wäre es dich ein Widerspruch oder verstehe ich das ganze einfach nur nicht?
Letzteres ;-)
Mein "Nein" bezog sich auf Deine Frage: "Muss ich bei eBay Kleinanzeige eingestellte Artikel verkaufen?
und nach dem "Nein" habe ich mit den beiden Erklärungen angefangen.
- Erklärung:
wenn Du Dich mit keinem der bei Dir angefragt hat, auf einen Preis geeinigt hast, kannst Du ein Angebot bei ebay-Kleinanzeigen jederzeit entfernen.
- Erklärung:
Anders sieht das aus, wenn Du ein Verkaufsversprechen abgegeben hast, d.h. Dich mit einem Interessenten auf einen Preis geeinigt hast. Dann musst Du verkaufen.
Ist es jetzt leichter zu lesen?
Alles klar. Habe nicht erkannt das sich das "Nein" auf den Titel der Frage Bezog. Vielen dank.
Bitte gerne.
Und das die Formatierung hier mir das. 1. und 2. in 2 x 1. geändert hat, siehst du bitte auch. Es sollte heissen
erste Erklärung
und
zweite Erklärung
Vielen Dank.
ja kannst du wieder raus nehmen, ist ja nur eine Angebotsseite, nicht wie bei ebay direkt wo du mit dem auktionsende einen rechtsgültigen Vertrag eingehst.
Sicher kannst Du das! Es ist doch Dein Gegenstand und Du kannst damit machen was Du willst!
Klar, du kannst deine Anhzeige wieder löschen und herausnehmen. Das wird auch dort gut erklärt. Das habe ich mit Kleidung gemacht, alles gelöscht und anderweitig vergeben.
So ein schwachsinn... Wenn du ein verkaufsversprechen abgegeben hast waere es es zwar nett wenn man dieses auch einhaelt, ja. Ein rechtsgueltiger verkaufvertrag kommt damit aber trotzdem nicht zu stande...