Kamera beim Onlineunterricht?
Hi, unsere Mathelehrerin möchte, dass wir bei ihrem Unterricht die Kamera einschalten. Ich hab kein Problem damit, andere hingegen schon.
- Darf sie uns zwingen, die Kamera einzuschalten?
- Darf sie denen, die die Kamera nicht einschalten, Extrahausaufgaben geben?
- Darf sie einem Schüler, der auf dem Land wohnt, schlechtes Internet hat und deshalb die Kamera nicht einschalten kann ohne dass es sich ständig blockiert auch Extraaufgaben geben?
Danke
6 Antworten
Nein sie darf dich nicht dazu zwingen.->Datenschutz
ABER Lehrer (zumindest in Hessen) sind verpflichtet jetzt während homeschooling mit den Schülern zu reden.(mindestens nur über ton) .Also die Lehrer müssen wissen wie es ihren Schülern geht.
FAngen wir mal bei Punkt 3 an: So geht das natürlich gar nicht. Und man kann auch nicht davon ausgehen, dass jeder eine Kamera hat. Da darf sie keinem einen Strick draus drehen. Und manche Eltern wollen vielleicht auch nicht dass die Kamera genutzt wird. Je nach dem wie man vor der Linse sitzt, sieht man ja auch was von der Wohnung. Das ist auch nicht jedermanns Sache.
Eine Cam mag eine gute Sache sein - auf freiwilliger Basis. Alles andere geht nicht.
Und damit ist auch Punkt eins und zwei beantwortet
Ich poste jetzt ausnahmsweise mal eine Vermutung. Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht gut genug aus, um eine definitive Aussage zu treffen. Mir kommt aber bei der Beschreibung spontan ein Gedanke, den ich einfach mal in den Raum werfen möchte. Es mag sein, dass ich damit falsch liege, daher bitte nicht einfach blind übernehmen:
- Die Entscheidung darüber, ob in der elterlichen Wohnung Bildaufnahmen von einem Jugendlichen in eben diesen Räumen übertragen werden, trifft nicht der Jugendliche, sondern seine Eltern.
- Sofern diese nicht ausdrücklich ihre Erlaubnis gegeben haben, handelt es sich um eine unbefugte Übertragung, die durch Drohung erzwungen wird.
- Die Wohnung gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich.
Somit ergibt sich Folgendes:
§ 201a StGB
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt
Sehe ich ähnlich bis auf den §201, hier trifft eher eine Nötigung zu.
Also ich gehe mal davon aus, dass es erlaubt ist die Kamera einzuschalten, denn es ist ja nichts anderes als Unterricht und im Unterricht sieht die Lehrerin euch ja. auch Also macht es für mich keinen Unterschied.
Man ist nicht verpflichtet, die Kamera anzumachen.