Jurastudium nach Ausbildung möglich?
Ich mache im Moment eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten. Ich würde gerne im Anschluss an diese Ausbildung Jura studieren, weiß aber nicht, ob es möglich ist, weil ich kein Abitur, sondern nur die Fachgebundene Hochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung besitze. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es dennoch möglich wäre?
7 Antworten
Hallo Keika,
Ich weiß leider nicht hundertprozentig, ob Du für das Jurastudium die Allgemeine Hochschulreife vorweisen musst, ober ob die Fachgebundene Hochschulreife ausreicht. Ich vermute aber, das Letzteres so ist. Denn für Jura ist keine weitere Spachkenntnis notwendig, wie es bei bestimmten Studiengängen erforderlich wäre. Der schulische Schwerpunkt Wirtschaft - und Verwaltung ist schon mal gut. Zusammen mit Deiner Berufsausbildung bist Du bestens gewappnet. Um vollkommen sicher zu gehen, müsstest Du die Studienfachberatung an den betreffenden Universitäten anfragen. Das geht völlig problemlos über E-mail. Auch auf deren Homepage finden sich oft viele nützliche Informationen. Eine Seite mit fachlichen Auskünften bietet auch www.studies-online.de
Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei der Uni nachfragen/anrufen, an der du studieren willst. Eine Liste ("Wegweiser") mit allen deutschen Unis samt TelNr. etc. findest du auf http://www.niederle-media.de/21.html
Da du kein Abitur hast, kannst du nach Bestehen deiner Ausbildung auch noch die staatliche geprüfte Rechtsfachwirtin dranhängen. Wenn du diese Weiterbildung erfolgreich bestanden hast, hast du eine Hochschulzulassung, sozusagen über den zweiten Bildungsweg. Die zwei Jahre, die die Rechtsfachwirtin berufsbegleitend in Anspruch nimmt, lohnen sich auf alle Fälle. Du verdienst in der Zeit noch Geld, sammelst nochmals zwei Jahre Berufserfahrung und es gilt mehr oder weniger als das erste Semester von Jura. Wenn dir das Studium dann doch nicht gefallen sollte bzw. zu schwer ist, hättest du immerhin eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Weiterbildung und zwei Jahre Berufserfahrung, sodass du wieder in den Job problemlos zurückgehen könntest. LG
ja, abi nachmachen und ab auf die uni
Mit mittlerer Reife und einer Berufsausbildung kannst du Jura studieren. Brauchst keine höhere Schulausbildung. Mindestalter 22und die weitere Voraussetzung ist die 5- stündige Aufnahmeprüfung zu bestehen. Kann in Münster so studiert werden.