Jugenschutz Bowlingabend
Gehe demnächst mit ein paar Bekannten (nicht Familie) zum Bowling. Start 20 Uhr , gibt es vom Jugendschutzgesetz aus Bestimmungen wann ich wieder raus muss? Bin 15 Jahre
6 Antworten
In Deutschland ist es im Jugendschutzgesetz festgelegt das Jugendliche unter 16 Jahren sich in Öffentlichen Einrichtungen (egal ob kino, Jugendhaus, Bowlingcenter ect.. ) bis 22.00 uhr aufhalten dürfen. Egal ob deine Eltern erlauben das du länger bleiben dürftest. Bis 16 →22.00 uhr Bis 18 → 0.00 uhr
(Viele Bowlingbahn Besitzer nehmen es mit dieser Regen jedoch nicht allzu ernst und überprüfen es nicht immer, und wenn du mit deinen Bekannten geht werden sie wahrscheinlich davon ausgehen das sie deine Eltern sind und dich vielleicht gar nicht bitten zu gehen)
In Deutschland ist es im Jugendschutzgesetz festgelegt das Jugendliche unter 16 Jahren sich in Öffentlichen Einrichtungen (egal ob kino, Jugendhaus, Bowlingcenter ect.. ) bis 22.00 uhr aufhalten dürfen
Das ist so Pauschal nicht richtig. Denn ein Jugendhaus/-treff wird vom JuSchG gar nicht erfasst. Außerdem: z. B. in Gaststätten dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 sogar bis 23 Uhr aufhalten, wenn sie dort eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Und unter was wohl ein Bowlingcenter fällt? Allenfalls unter Gaststätte.^^
Aber hier mal als Bildungslektüre:
Oh man das es leider echt solche Menschen wie dich gibt. Haha mir fehlen die Worte.. ah hab sie wieder gefunden, dann los. Ich wollte dieser Person helfen. Mit einer Schwester die Jus. Fachangestellte ist die mir mit Rat beiseite steht. Denkst du echt wenn ein Polizist in die besagte Bowlingbahn kommt interessiert es ihn, ob die besagte Person ein Getränk oder eine Mahlzeit einnimmt. Und am besten soll die Person dann noch ne Szene machen wenn der Polizist kommt. Haha naja ich kann es nicht verstehen wie man so geil auf deinen besagten "Stern" sein kann. Aber bitte es ist deine Sache :'D Aber wenn du es doch besser weißt dann Antworte der Person doch einfach selbst anstatt hier so dämlich ein Kommentar zu schreiben. Schönen Tag noch :*
Mit einer Schwester die Jus. Fachangestellte ist die mir mit Rat beiseite steht
Muss nicht heißen, dass die alles weiß.^^
Und unter was fällt deiner Meinungg nach denn eine Bowlingbahn lt. JuSchG?
Denkst du echt wenn ein Polizist in die besagte Bowlingbahn kommt interessiert es ihn, ob die besagte Person ein Getränk oder eine Mahlzeit einnimmt.
In meinem Beispiel ging es um eine Gaststätte - damit du siehst, dass es keine Festen Zeiten nach Alter für alles gibt. Sollte deine Schwester aber doch wissen.
Abgesehen davon, sollte es dem Polizisten dort sehr wohl interessieren, will er sich nicht blamieren oder gar eine Dienstaufsichtsbeschwerde einhandeln - denn schließlich bekommt nicht der Jugendliche das Problem sondern der Betreiber der Gaststätte - und der weiß sich bei ungerechtfertigten Vorwürfen schon zu wehren. ;)
Glaube ab 22 Uhr ! Aber nach vollendung des 14 Lebensjahres solltest du einen Perso haben und könntest auch bis 24 Uhr dort bleiben ! Aber die Zeit ist ja auch begrenzt also solltest du keinerlei probleme haben !
Beim Bowling nicht. Es sei denn das Bowlingcenter selber macht altersgrenzen.
In deutschland darf ein jugendlicher bis 16 Jahren nur bis 22 uhr raus, solange kein Erziehungsberechtigter dabei ist
In deutschland darf ein jugendlicher bis 16 Jahren nur bis 22 uhr raus,
Und wo soll das stehen? Im JuSchG jedenfalls nicht. ;)
Haha doch das steht sehr wohl da, solltest es vielleicht nochmal gründlich lesen ;)
Ich glaube eher du solltest es mal gründlich lesen, denn im JuSchG steht diesbezüglich gar nichts. ;)
Das JuSchG in Deutschland regelt nur den Aufenthalt in und an bestimmten Orten.
Ist doch auch seltsam: das JuSchG erlaubt Kindern und Jugendlichen den Aufenthalt in einer Gaststätte bis 23 Uhr, wenn sie dort eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen - alleine wohlgemerkt.
Wie sollen die dann also um 22 Uhr zuhause sein? :P
Natürlich steht das da. Jugendliche ab 16 dürfen bis 22 uhr in ÖFFENTLICHEN Gebäuden wie Kinos ect. Besuchen danach nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Jugendliche ab 16 dürfen bis 22 uhr in ÖFFENTLICHEN Gebäuden wie Kinos ect. Besuchen
Nö, auch das steht so nicht drin. Denn Jugendliche ab 16 dürfen auch bis 24 Uhr in Kinos bleiben. ;)
Aber darum gehts ja gar nicht, denn @Floddi schrieb:
In deutschland darf ein jugendlicher bis 16 Jahren nur bis 22 uhr raus
Und DAS steht eben nicht im JuSchG. Dort wird der allgemeine Aufenthalt im Freien nämlich gar nicht geregelt.
Lieber @BuZeAbJa - hier mal ein kleiner Bildungsexkurs zum Thema Jugendschutz in der Öffentlichkeit:
Das Jugendschutzgesetz erteilt Grundsätzlich keine generellen Ausgangsverbote für Kinder und Jugendliche wie in etwa Österreich, sondern regelt/verbietet nur den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen an bestimmten Orten:
Grundsätzlich darf Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren der Aufenthalt an folgen Orten generell nicht gestattet werden:
- Nachtbars und Nachtclubs: JuSchG - § 4 (3)
- Spielhallen und ähnliche Spielbetriebe: JuSchG - § 6 (1)
- Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe: JuSchG - § 7
- Jugendgefährdende Orte: JuSchG - § 8
Regelungen zu Gaststätten:
- <16 Jahren: Grundsätzlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, oder zur Einnahme eines Getränkes oder einer Mahlzeit zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr.
- Ab 16 Jahren: Grundsätzlich gestattet, jedoch nur zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- >18 Jahren: keine Einschränkungen.
Diese Einschränkungen gelten nicht wenn sich der Minderjährige auf Reisen befindet, oder die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird.
JuSchG - § 4 (1), (2) und (4)
Regelungen zu Tanzveranstaltungen:
- <16 Jahren: Grundsätzlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- Ab 16 Jahren: bis längstens 24 Uhr, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- >18 Jahren: keine Einschränkungen.
Bei Tanzveranstaltungen die von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient gilt folgendes:
- <14 Jahren: bis 22 Uhr
- <16 Jahren: bis 24 Uhr
JuSchG - § 5 (1) und (2)
Regelungen zu Filmveranstaltungen:
- <6 Jahren: nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- <14 Jahren: bis längstens 20 Uhr, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- <16 Jahren: bis längstens 22 Uhr, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- <18 Jahren: bis längstens 24 Uhr, außer in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- Ab 18 Jahren: keine Einschränkungen.
JuSchG - § 11 (3)
Um das nochmal ausdrücklich zu betonen: das Jugendschutzgesetz hat außerhalb von den oben genannten Örtlichkeiten keine Regelungen! Öffentliche Geäube sind nicht grundsätzlich reguliert, genauso wenig wie öffentliche Orter wie, Straßen, Parks oder Plätze.
Bei der Bowlingbahn kommt es darauf an ob der Betrieb eine Gaststättenkonzession beseitzt und somit Rechtlich als Gaststätte gilt oder nicht. Wenn ja, dann gelten dien oben genannten Regelungen für Gaststätten. Wenn nicht, dann gelten keine Einschränken.
Lg, Anduri87
Wo wohnst Deutschland oder Österreich? Wenn Österreich, welches Bundesland?
Deutschland
ok, sry kenn mich da leider nicht aus.... nur Österr.
Und wieder einmal eine nicht korrekt Antwort als hilfreichste ausgezeichnet - nun denn, wenns dem Fragesteller so gefällt... :)