Kino nach 22 Uhr (Minderjährig)

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Nach Jugendschutzgesetz(§11 Absatz 3 JuSchG ) dürft ihr bis 22.00 Uhr alleine ins Kino. Ist der Film um 22.00 Uhr noch nicht aus, dann habt ihr nur folgende Alternativen: In eine Nachmittagsvorstellung oder einen Erziehungsberechtigten mitzunehmen. Dieses können zum einen euere Eltern sein oder aber eine andere Volljährige Person. Diese braucht dann aber den Muttizettel. Dieser sieht in etwa so aus:http://www.cinemaxx.de/art/pdf/Erziehungsbeauftragung.pdf. Die bloße Einwillung der Eltern reicht nicht.

Ja wenn jmd in begleitung ist geht es , habs auch schon so gemacht obwohl ich minderjährig bin , der muss aber halt mit dir die karten kaufen usw.

Wenn du eine erziehungsbeauftragte Person über 18 dabei hast und der Film nicht FSK 16 oder 18 hat, dann darfste da auch zeitlich unbegrenzt rein. ;)

http://www.service-kino.de/fsk.html

Das ändert nichts daran.