ist unterbodenbeleuchtung beim motorrad verboten? wenn ja warum?
7 Antworten
es ist verboten, leider. gibt auch ne nette saftige strafe. ich hab es bei meinem motorrad auch gehabt und bin glücklicher weise an einen coolen polizisten geraten der mich verwarnte und am nächsten tag musste ich lediglich bei der polizei vorfahren, ohne beleuchtung ;-). dem ganzen kann man etwas umgehen wenn man eine motorraumbeleuchtung macht und die in verkehrsfarben sprich, weiß, gelb oder rot. kein blau, lila usw... ist zwar auch nicht direkt erlaubt aber es wird eher toleriert. beim tüv natürlich nicht, da halt abschalten. und, ich finde überhaupt nicht dass das scheiße aussieht!
Weil es verwirren kann und aufgrund einer typischen Farbe zu Fehlreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann.
Ich hab mal in der Zeitung von einem Unfall gelesen, wo 2 Autos auf einer Kreuzung einer Landstrasse frontal zusammengestoßen sind.
Grund hierfür waren illegale rötlich gefärbte Standlichtbirnen in den Frontscheinwerfern. Der andere hielt das für die Rücklichter, aber es waren seine Scheinwerfer - Alle Insassen tot.
Der Grund der "Verwirrung" wurde auch angeführt, als die dritte Bremsleuchte (im Heckfenster) in den Achtzigern im Osten auf den Markt kam.
Dabei wollte man nur nicht, dass die Fahrer den "Westen kopieren". Man sieht an diesem Beispiel, dass Verbote und deren Sinn auch oft im Auge des Betrachters liegen.
Gleiches gilt für die piepsende Blinkeranzeige bei Motorrädern, die angeblich Blinde dazu bringt, die Straße zu betreten, weil das Blinker-Piepsen dem Piep-Ton der grünen Fußgänger-Ampel ähnelt.
Wärend du fährst ist es strafbar. Solang du stehst ( das heißt die räder sind im stillstand) darf man sie anschalten. doch sobald du das motorrad, oder bei mir mein Moped im Straßenverkehr benutzen willst, musst du sie wieder ausschalten.
Verboten da nicht lt Stvzo zugelassen ;)
Verbote sind GENAU für die Leute die sie nicht verstehen ( wollen )