Ist nackig auf der Straße laufen erlaubt?
Oder was gibt es für Strafe dafür?
16 Antworten
Nein. Allgemein darfst du dich nicht nackt in der Öffentlichkeit zeigen. Das fällt gesetzlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und ist strafbar!
Warum fragst du dich so etwas? :)
Als nackt Frau würdest Du sicher Blicke auf Dich ziehen....aber bei den Wetter sicherlich kalt, wenn die Polizei kommt, werden sie Dich auffordern Dich zu bekleiden, ggf ein Bußgeld geben, Erregung öffentlichen Ärgernisse ist es nur wen Du dabei sexuelle Handlungen begehrt.
Aber dennoch nicht erlaubt, im Sommer mal bei einem Badesee od so könntest Du es ausprobieren, aber einfach nackt über den Gehsteig laufen würde, Blicke und ggf mehr auf sich ziehen...
Falsche Antwort
Nein, es ist nicht erlaubt.
Das ist Erregung öffentlichen Ärgernis und wird mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.
Nein, ist verboten. Die Scharm-bereiche müssen verdeckt sein.
und wenn ich oben-ohne gehe?
Wenn Du ein Mann bist, ist das erlaubt, Frauen müssen die Nippel verdecken.
Das ist dann Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Es wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Nur nackt herumzulaufen, ohne irgendetwas Sexuelles zu machen oder eine Erektion zu haben ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Erlaubt ist es trotzdem nicht, es kann nämlich als "Belästigung der Allgemeinheit" angesehen werden, was dann eine Ordnungswidrigkeit wäre.
Einzig richtige Antwort. Wobei "nicht erlaubt" heißt, verboten. Und das ist es per se nicht. Wenn sich niemand an der Nacktheit stört ist es eben keine Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 OwiG.
Ich habe mir vorgestellt es mal zu machen, Wie so die Reaktion der Leute sind