Ist in der Weihnachtsbäckerei gecopyrighted?
Ich und einpaar andere haben vor eine Parodie/Cover von "In der Weihnachtsbäckerei" zu machen. Wir hatten auch vor es auf iTunes zu veröffentlichen, und jetzt stellt sich natürlich die Frage ob das Lied unter Copyright steht? Schließlich singt das ja auch so gut wie jeder Kindergarten in der Kirche für Geld, also müsste es ja eigentlich legal sein oder?
Vielen Dank im Vorraus!
1 Antwort
Das ist ein Riesenfass:
Nach Deutschem Urheberrecht darf ein Kunstwerk ohne die ausdrückliche Genehmigung seines Schöpfers oder eines anderen Rechteinhabers (Verlag, Plattenfirma) öffentlich zugänglich gemacht werden. Das gilt auch für "Bearbeitungen" also für Kunstwerke, die man auf Basis eines geschützten Kunstwerks (zB. Songs) macht.
Die Frage: "Unterliegt dieses oder jenes Lied dem Urheberrecht (Copyright ist ein Terminus des angelsächsischen Rechtsraums) ist also schon im Ansatz verfehlt. Jedes Kunstwerk ist ab seiner Schaffung automatisch urheberrechtlich geschützt. Und man darf es nicht verwenden, es sei denn man kann eine Ausnahme vom Urheberrecht nachweisen oder hat die ausdrückliche Genehmigung des Künstlers. Das gilt übrigens auch für private und nicht-kommerzielle Veröffentlichungen. Denn nicht die Vermarktung sondern die "öffentliche Zugänglichmachung" ist rechtswidrig. Aber wenn ihr es bei I-Tunes hochstellen wollt, ist das ja ohnehin nicht von Belang.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Schöpfer des Kunstwerks bereits länger als 70 Jahre verstorben ist. Da Rolf Zuckowski "In der Weihnachtsbäckerei" komponiert hat, hast du da schlechte Karten. Denn der lebt ja sogar noch, und ist daher auf keinen Fall vor mehr als 70 Jahren verstorben.
Ohne dessen Genehmigung darf der Song nicht veröffentlicht werden. Wieso es doch passiert: Für Kirchen gibt es eine Sonderausnahme vom Urheberrecht. [Siehe Gabler Wirtschaftslexikon] Kindergärten und Schulen handeln jährlich einen Pauschal-Betrag mit der Gema aus, weswegen die nicht jedes einzelne Kinderlied extra lizensieren mussten. (Die Gema verwaltet Musik-Nutzungsrechte für die entsprechenden Künstler.) Das war übrigens nicht immer so. 2010 hat die Gema zum Beispiel etliche Kindergärten wegen Nutzung urheberrechtlich geschützter Kinderlieder abgemahnt.
So weit mitgekommen? Jetzt wird es richtig kompliziert.
Nach §24 UrhG ist eine so genannte "Freie Benutzung" eines Kunstwerks gestattet. Hierbei wird ein Kunstwerk verarbeitet und daraus ein neues Werk geschaffen. Im Unterschied zur "Bearbeitung" liegt eine "Freie Benutzung" nur dann vor, wenn die Züge der Vorlage vor dem Gehalt des neuen Kunstwerks verblassen. Nach der gängigen Rechtsprechung ist das normalerweise nur gegeben, wenn die Vorlage in einem neuen Kunstwerk gar nicht mehr erkennbar ist. (zB. Collage aus vielen Bildern, bei dem man die einzelnen Bildfetzen nicht mehr zuordnen kann)
Eine Ausnahmeregelung gibt es aber für Parodien. Bei diesen Parodien liegt der "Abstand" zur Originalvorlage nicht in der "Verfremdung" des Quellmaterials sondern in der "Antithematischen Behandlung". (Dass man etwas nicht parodieren kann, ohne das es erkennbar ist, musste scheinbar sogar der Bundesgerichtshof einsehen) Das heißt man darf urheberrechtlich geschütztes Material durchaus für Parodien nutzen. Leider gilt das ausgerechnet für Musik-Stücke nur sehr eingeschränkt. Denn das Problem ist, dass es eben nicht ausreicht den Text zu parodieren, sondern man auch die Melodie abwandeln muss. Genaueres dazu im Erklärvideo von Rechtsanwalt Christian Solmecke: https://www.wbs-law.de/urheberrecht/youtuber-wissen-sollten-bevor-sie-eine-musikparodie-veroeffentlichen-53365/
Also: Auf Grund der Ausnahme, in der Ausnahme, in der Ausnahme vom Gesetz dürft ihr den Song nicht einfach so parodieren. Es sei denn ihr verändert auch die Melodie.
Ich hoffe das war hilfreich (und nicht zu deprimierend).
PS: Ich glaube ich musste noch nie so weit ausholen, um eine Frage bei gutefrage .net zu beantworten
Ich bin kein Anwalt. "Nur" Journalist und Autor, der schon viiiel mit Urheberrecht zu schaffen hatte... , und schon eine Menge Fragen bei gutefrage.net beantwortet hat. So detaillierte Zusammenhänge findet man nämlich bei Google nicht... Und schon gar nicht, wenn man nicht genau weiß nach welchen Fachbegriffen man suchen muss ;)
Sorry. Der erste Satz muss natürlich heißen:
Nach Deutschem Urheberrecht darf ein Kunstwerk ohne die ausdrückliche Genehmigung seines Schöpfers oder eines anderen Rechteinhabers (Verlag, Plattenfirma) nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Vielen, vielen Dank für die lange und detaillierte Antwort (Bist du irgendwie Anwalt oder hast du einfach gegoogelt? :P)
Wir hatten generell vor, nicht einfach eine Karaokeversion runterzuladen und dann dazu zu singen, sondern auch alle Instrumente selbst zu spielen, da kann man ja mal ein paar Tönlein ändern ^^
LG