Ist es verboten auf der Schultoilette zu masturbieren?
6 Antworten
Wer Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation) öffentlich praktiziert, kann nach § 183a des Strafgesetzbuchs als Erregung des öffentlichen Ärgernisses betraft werden. Zudem ist Selbstbefriedigung vor Kindern nach § 176 StGB im Sinne des sexuellen Missbrauchs strafbar. Auch eine aktive Hilfestellung bei psychisch kranken, geistig behinderten oder bewusstlosen Menschen wird nach § 197 StGB geahndet.
StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Wird sie vor Kindern vollzogen, ist der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Absatz 4 StGB erfüllt und wird mit erheblicher Strafe bedroht.
Fazit:
Da eine Schultoilette nicht unbedingt öffentlich ist^^ fällt es auch nicht unter den Paragraph 183a des StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
LG - EliteHighSchool
Nein ^^ da steht nichts von Kindesmissbrauch :)^
also heißt das wenn sich ein Kind selbstbefriedigt begeht es Kindesmissbrauch?
Nein ist nicht verboten. Aber viel Spaß :)
Solange du es auf der Einzelkabine machst und keiner es mitbekommt kein Problem. Ansonsten kann man es unter Erregung öffentlicher Ärgernisse fassen.
So es nicht in der Schulordnung verboten ist und nicht unter Erregung öffentlichen Ärgernisses fällt, nein.
Also meine sind so dreckig, da einen schon beim Gedanken jegliche Lust vergeht.. :D
Da musst du schon selbst eure Schulordnung lesen. Woher sollen wir wissen was dadrin steht?