Ist es strafbar jemanden im Internet zu beleidigen?
Auf PlusPedia.de hat mich jemand als Hurensohn, als Wixxer und als doof bezeichnet. Ist so etwas strafbar?
9 Antworten
nicht wenn er recht hat..,.
Leider so nicht richtig.
Nur zur Anmerkung, der § 192 StGB - Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
"Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
Das heißt so viel wie, wenn das, was Du sagst, beleidigend gemeint ist oder als beleidigend aufgefasst werden kann, dann wirst Du dafür auch bestraft, wenn es wahr ist.
Sollte also z.B. eine beleidigte Person (ohne Zusammenhang mit der eigentlichen Frage oder dessen Urheber!) der leibliche Sohn einer Prostituierten sein, sich ab und selbst mal eine Handwäsche gönnen und zudem nicht gerade das hellste Kügelchen im Rosenkranz sein, auch wenn das alles stimmen sollte, darf man das längst noch nicht sagen - oder nur in einer Art und Weise, welche man nicht als beleidigend auffassen kann. Ansonsten wird man auch verknackt.
Daher kommt es wohl auch, dass man einen Gauner noch lange nicht als Gauner bezeichnen darf.
In Deutschland haben wir noch kaum eindeutige Gesetze fuer das Internet. Vor einigen Monaten wurden die ersten paar erlassen, aber die Regeln erstmal organisierten Internetbetrug, und werden immer noch niecht richtig angewendet. Was von Anfang an - aber nur auf der Basis Privatklage - vor Gericht landen konnte war "Geschaeftsschaedigung" durch "ueble Nachrede" oder Aehnliches. Also erstmal den Kommerz schuetzen. Ich weiss es deshalb, weil ich mal in einem Hotelbewertungsportal ein Unternehmen (kein Hotel) richtig runtergemacht habe. ich wurde vor den Kadi gezerrt. Der Richter hat mich - augenzwinkernd - belehrt: "Hattest Du nicht Deinen eigenen Namen angegeben, sondern einen "Nick" ohne Hinweis auf Deine wahre Person, unter dem Du dann Deine Beitraege schreibst, dann haette Dir niemand was anhaben koennen." Da hatte ich mal Glueck mit dem Richter, er mochte besagte Firma auch nicht, und hat den Fall wegen "Verfahrensfehler" eingestellt. Aber ich habe gelernt: NUR NOCH mit "Nick" und Penguine gibts seitdem Tausende im www :P
Im Prinzip schon, ja. Aber damit wird sich kein Staatsanwalt rumschlagen! Ergo: So eine banala Klage wird definitiv fallen gelassen wenn sie nicht gerade verfassungswidrig ist.
könntest ihn theoretisch anzeigen aber das würde sich nicht lohnen da man erstmal die person finden muss und dann könnte die immer noch leugnen oder i-was erzählen was nicht stimmt und das wäre alles sehr kompliziert ignorier es am besten einfach und geh da nicht drauf ein
alles liebe, pevii
Ja, es ist strafbar! Auf jeden Fall!