Ist es möglich Richter und Universitätsprofessor in Jura zu werden?

4 Antworten

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Sicher ist das möglich. Du brauchst nur ein wirklich sehr gutes Abitur und musst das Jurastudium durchstehen.

Niklas200215 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 20:16

Also bedeutet das, dass wenn ich ein fertiger Richter bin, dass ich nach einer Zeit auch ein Universitätsprofessor werden kann. Danke für die Antwort

JablesHawk  31.01.2017, 20:19
@Niklas200215

Um Professor an einer Universität zu werden, benötigt es mehr.

Studium, Promotion, Habilitation/Tätigkeit als Juniorprofessor. Und natürlich muss man ein Besetzungsverfahren durchstehen.

DerHans  31.01.2017, 23:08
@Niklas200215

Auch umgekehrt ist es denkbar. Dass z,B, ein Jura-Professor zu einem Richter an einem höheren Gericht berufen wird.

Als Richter könntest du nebenberuflich Lehrbeauftragter an einer Universität werden und nach einigen Jahren, mit Glück und Vitamin B, macht man dich vielleicht zum Honorarprofessor.

Als Jura-Professor kannst du im zweiten Hauptamt auch Richter, bspw. an einem OLG, sein.

Niklas200215 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 20:10

ok. danke. Was ist das "zweite Hauptamt"

JablesHawk  31.01.2017, 20:17
@Niklas200215

Hauptamt, Nebenamt, Ehrenamt.

Die Begriffe stammen u.a. aus dem Beamtenrecht. 

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Beispiele:

Erstes Hauptamt: Professor

Zweites Hauptamt: Richter

oder

Hauptamt: Richter

Nebenamt: Lehrbeauftragter

oder auch

Hauptamt: xyz

Ehrenamt: Vorsitzender eines Vereins

Als Richter  gehört  man zu den besten Juraabsolventen. Also gehe ich mal davon aus,  das die Juraprofs auch die Befähigung zum Richteramt haben. 

Wenn du Richter werden möchtest, darf du keine andere Tätigkeiten nach gehen