Ist es möglich Richter und Universitätsprofessor in Jura zu werden?
Hallo liebe Community,
ich habe wie schon oben erwähnt die Frage, ob man Richter und Universitätsprofessor sein kann.
Ich bedanke mich sehr für eure Antworten im Vorhinein.
Liebe Grüße Niklas
4 Antworten
Sicher ist das möglich. Du brauchst nur ein wirklich sehr gutes Abitur und musst das Jurastudium durchstehen.
Um Professor an einer Universität zu werden, benötigt es mehr.
Studium, Promotion, Habilitation/Tätigkeit als Juniorprofessor. Und natürlich muss man ein Besetzungsverfahren durchstehen.
Auch umgekehrt ist es denkbar. Dass z,B, ein Jura-Professor zu einem Richter an einem höheren Gericht berufen wird.
Als Richter könntest du nebenberuflich Lehrbeauftragter an einer Universität werden und nach einigen Jahren, mit Glück und Vitamin B, macht man dich vielleicht zum Honorarprofessor.
Als Jura-Professor kannst du im zweiten Hauptamt auch Richter, bspw. an einem OLG, sein.
ok. danke. Was ist das "zweite Hauptamt"
Hauptamt, Nebenamt, Ehrenamt.
Die Begriffe stammen u.a. aus dem Beamtenrecht.
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Beispiele:
Erstes Hauptamt: Professor
Zweites Hauptamt: Richter
oder
Hauptamt: Richter
Nebenamt: Lehrbeauftragter
oder auch
Hauptamt: xyz
Ehrenamt: Vorsitzender eines Vereins
Als Richter gehört man zu den besten Juraabsolventen. Also gehe ich mal davon aus, das die Juraprofs auch die Befähigung zum Richteramt haben.
Wenn du Richter werden möchtest, darf du keine andere Tätigkeiten nach gehen
Also bedeutet das, dass wenn ich ein fertiger Richter bin, dass ich nach einer Zeit auch ein Universitätsprofessor werden kann. Danke für die Antwort