Ist es illegal einen Benzinmotor an seinem Fahrrad zu befestigen?
Angenommen jemand kauft sich einen kleinen Benzinmotor im Internet was ja legal ist und baut ihn dann aber an das Hinterrad seines Fahrrads wodurch er sein Fahrrad letztendlich vollständig motorisiert, also der Motor treibt das Fahrrad alleine an.
Ist allein schon das Einbauen illegal? Oder wenn er damit auf öffentlichen Straßen fährt? Oder ist alles erlaubt?
7 Antworten
Ist allein schon das Einbauen illegal?
Nein. In Deiner Werkstatt kannst Du das machen oder gar einen Sternmotor auf ein Kettcar basteln oder eine Turbine auf ein Dreirad, kein Problem.
Du kannst Das Ding zudem auf einem umzäunten und abgeschlossenen Grundstück testen, auch kein Problem.
Oder wenn er damit auf öffentlichen Straßen fährt?
Jap, genau damit fangen dann Probleme an, da es sich dann um ein Kraftfahrzeug handelt, welches ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h technisch abgenommen, zugelassen und versichert werden muss.
Aber - wenn Dein Rad mit Verbrennermotor nachweislich nur 6 km/h schnell sein kann, bei Vollgas und Rückenwind, kannst Du es einfach so auch draußen fahren.
Nur wo ist dann noch der Witz? Dann kann man auch gleich laufen und brumm brumm rufen.
....LOL....
wenn Dein Rad mit Verbrennermotor nachweislich nur 6 km/h schnell sein kann, bei Vollgas und Rückenwind, kannst Du es einfach so auch draußen fahren.
Auch bei unter 6 km/h benötigt er mindestens eine Mofaprüfbescheinigung.
Völlig richtig - aber das war ja nicht die Frage - und Ausnahme, so man vor dem 01.04.1965 geboren wurde, dann braucht man keine.
Wenn das Ding anschließend aus eigener Kraft mehr als 6 km/h fahren kann und im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, handelt es sich mindestens um einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht.
Weitere Beanstandungen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kfz ohne Betriebserlaubnis etc.) sind möglich.
Nur auf befriedetem Privatgrund darfst du so ein Gefährt verwenden.
Früher, nach dem 2. Weltkrieg,hat man fast in allen Ländern Europas Nachrüstmotoren für bestehende Fahrräder gebaut.
Der Kunde kaufte sich einen Lohmann (Petrol Einspritzung), einen Ilo (mit Reibrollenantrieb, einen Cyclemaster (mit dem Motor in der Hinterradnabe, oder einen Cucciolo (4-Takt motor)) ein und montierte ihn an seinem Velo.
Die Dinger machten meistens viel Krach und man nannte sie "Hühnerschreck".
Tellensohn
Die Dinger machten meistens viel Krach und man nannte sie "Hühnerschreck".
... und der Begleitsong: Meine Oma fährt ihm Höherstall Motorrad, Motorrad ...
https://www.youtube.com/watch?v=xPYeBv5R6qk&ab_channel=KinderliederzumMitsingenundBewegen
Ohne allgemeine Typengenehmigung würde die Anbringung eines autonomen Motorantriebes den Bauartstatus "Fahrrad" aufheben und die Angelegenheit zu einem Kleinkraftrad ( Leichtmofa ) machen .
Ohne technische Einzelabnahme und entsprechender Typenumschreibung dürftest Du solch ein Konstrukt dann leider nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen . Zudem bestünde dann auch für "Leichtmofas" ( Fahrräder mit Verbrennungs- Hilfsmotoren ) bis 20 KM/h Motorsupport Versicherungspflicht .
Es gibt alternativ allerdings im Web durchaus einige Umrüstkits vom Fahrrad zum Pedelec mit allgemeiner EU - Typengenehmigung ( ABE ) , die sich dann auch relativ einfach beim TÜV umschreiben lassen könnten .
Solche Kits bestehen normalerweise aus einer Hinterradfelge mit Nabenmotor , Steuerelektronik und Akku und Pedelecs bis 25 KM/H Motorsupport wären nicht versicherungspflichtig .
Sowas gibt es schon längst!
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%A9losolex
Wieso glaubt jeder das RAd neu erfinden zu müssen.
Wenn es so ein historischer Hilfsmotor ist, und das Fahrrad ebenfalls historisch, dann sollte das kein Problem sein - die Hilfsmotoren wurden früher übrigens am Vorderrad montiert.
Nicht nur aber (hauptsächlich ?) auch.
https://www.google.com/search?q=brum+brum+brum&sxsrf=AOaemvIPlpTnjOIsll8HoMT8ES-MTs1Gqw:1630511602033&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjo59yGkd7yAhWwgv0HHe-tCB0Q_AUoA3oECAEQBQ&biw=1920&bih=1008