Ist es gesetzlich Verboten von einer Autobahnbrücke zu pinkeln?
Hab ich nicht vor, ich will’s nur wissen
8 Antworten
Hallo BEnUtzERrr,
im Sinne des § 1 StVO könnte das als eine Belästigung angesehen werden. Eine Verkehrsgefährdung könnte passieren, wenn ein*e Fahrer*in von dem plötzlichen und auch dort unerwarteten Schwall Wasser so überrascht würde, dass ein Unfall geschieht oder hätte geschehen können.
Nach § 185 StGB könnte eine Beleidigung im Raum stehen: Öffentlichkeit wäre gegeben, eine Tätlichkeit genauso. Dabei kann der Wasserfall, der nicht so gemeint war, schon als beleidigung ("Bewerfen" mit "Schmutz") ausgelegt werden.
Wenn es denn eine Brücke sein müsste, dann gäbe es auch Möglichkeiten eines Wasserfalls von anderen hohen Punkten, ohne dass irgendjemand noch davon getroffen werden bräuchte.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Hallo BEnUtzERrr,
hab vielen herzlichen Dank für den Stern. Ich freue mich sehr, wenn ich Dir habe helfen können.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Es ist schon verboten in der 'Öffentlichkeit' zu pinkeln.
Wenn Du mit 'von einer AB-Brücke' meinst, dass sie Teil der Autobahn ist, darfst du dort gar nicht anhalten!
Wenn Du damit meinst, dass sie ÜBER eine Autobahn führt, gefährdest Du den Straßenverkehr.
Dude, natürlich ist das Verboten 🚫
Und dumm
Und eklig
Ja Wildpinkeln ist verboten, dazu kommt das es dadurch vielleicht zu einem Unfall kommen könnte.
Such Dir lieber eine Brücke die übers Wasser führt oder so. ;)
Es ist grundsätzlich verboten in der Öffentlichkeit zu pinkeln. Dazu zählen auch Brücken. Selbst im Wald ist es verboten
Ja sicher. Haben wir alle schon gemacht. Verboten bleibt aber verboten
Der Sinn des Verbots ist allerdings fragwürdig. Es ist ein Bedürfnis was jeder hat und wenn nichts und niemand geschädigt wird, gibt es andere Dinge, die viel schlimmer sind.
Gebe ich dir absolut Recht.
Wo kein Kläger, da kein Richter...😊 zumindest Wald sollte unproblematisch sein