Ist es erlaubt mit einem Gipsarm Auto zu fahren?

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Habe diesen Artikel gefunden: Der Gesetzgeber hat hier keine eindeutige Regel getroffen. Hier steht lediglich der § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) im Raum (u.a. wer ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund körperlicher Mängel dazu nicht in der Lage ist und dabei Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet...) Der § 315c StGB setzt jedoch eine konkrete Gefährdung voraus, d.h., solange nichts passiert, ist alles in Ordnung, begehst du einen Verstoß, bist du schnell in der Beweispflicht, daß dir dieser ohne Gipsarm ebenso passiert wäre. Wirst du in einen Verkehrsunfall verwickelt, hast du die totale Arschkarte, denn hier wird dann die Versicherung mit Sicherheit versuchen, dir zu Unterstellen, daß du Fahruntüchtig warst und dich dann in Regress nehmen.

jospe  30.08.2010, 14:57

danke für den stern, Wassertuermchen

Nein, mit einem Gipsarm darfst Du nicht fahren. Deine Beweglichkeit ist stark eingeschränkt uns somit auch deine Fahrtauglichkeit. Wenn jemand z.B. wirklich einen Arm zu wenig hat, muss das Auto entsprechend umgebaut und das Problem für die Fahrerlaubnis anerkannt sein. Du kannst mit einem Arm definitiv nicht genau so reagieren, wie Du es mit beiden kannst. Daraus kann eine Gefahr entstehen- also darfst du auch nicht fahren ;-)

  • Mit Gipsarm Auto fahren ist tabu, denn der starre Verband schränkt die Bewegungsfähigkeit ein!!!

  • Vom Grundsatz müssen beide Hände am Lenkrad sein. Du mußt das Fahrzeug im Gefahrenfall sicher beherrschen.

  • Schadensersatz-Ansprüche wären möglicherweise nicht das einzige, was nach einem Unfall blüht. Denn nach § 315c StGB macht sich auch derjenige wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar, der infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fzg. zu führen, das trotzdem tut und dabei Leib und Leben eines anderen oder fremde sachen gefährdet (http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html ).

es ist sicherlich nicht verboten, aber wenn du einen Unfall hast, kann es sein, dass die Schuld auf deinem Gipsarm geschoben wird ...

Nein, das darf man nicht,passiert was würde die versicherung mit sicherheit nicht bezahlen.