Ist es erlaubt als 13-jährige mit einem Volljährigen in ein FSK 16 Film im Kino zu gehen?
Ich möchte den Film ES 2 im Kino gucken, jedoch bin ich erst 13. Wäre es möglich mit jemanden, der volljährig ist, ins Kino zu gehen?
4 Antworten
Nein, das ist es nicht. Das Jugendschutzgesetz erlaubt nur in einem Fall die Missachtung des FSK Freigabealters, naemlich bei Kindern ab 6 in Begleitung einer sorgeberechtigten Person (i.d.R. ein Elternteil), wenn der Film ab 12 ist. In allen anderen Faellen ist der Kinobetreiber auch dann an die jeweilige Altersfreigabe gebunden, wenn der Minderjaehrige von einem Elternteil begleitet wird.
Nein- die FSK ist bindend
Nein auch dann darf dich der Betreiber nicht in den Film lassen.
Selbst in Begleitung eines Erziehungsberechtigten darf man jemanden mit 13 nicht dort rein lassen. Ab 16 heißt ab 16, da gibt es keine Ausnahmen.
Richtig! Es gibt allerdings doch eine einzige Ausnahme (die hier aber nicht greift): Kinder ab 6 duerfen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person (nicht aber auch in Begleitung einer erziehungsbeauftragten!) in Filme mit Altersfreigabe ab 12. Weitere Auisnahmen gibt es nicht.
Eig voll unlogisch als 6 jähriger in einen Film ab 12 zu dürfen aber als 13 Jähriger nicht in einem ab 16. Nja egal
Nein.
Ist es nicht, nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten!