Ist es eine Straftat mit einer gefundenen Bankkarte samt PIN Geld abzuheben?
Ich meine man hat sie ja gefunden. Aber hat man dann das Recht da was abzuheben?
19 Antworten
Ja, das ist Diebstahl.Gefundende Gegenstände gehören dem Finder erst nachdem auf einem Fundbüro(offizielles, nicht das neue eröffnete bei dir zu Hause!) nach einer gewissen Frist sich kein Eigentümer meldet.Hier steht ein Name drauf, die Bank ist bekannt, also, gib es abund hoffe auf einen Finderlohn. Auch gehört dir dann die Karte, aber nicht das Konto dazu. Wenn es deine Karte wäre, die du verloren hättest, was würdest du dir wünschen: das man dein Konto leerräumt? Sicher nicht. Aber ich denke, du weißt, das das eine Strafttat ist! Aber näturlich beantworten wir dir auch dann deine Fragen, wenn du hinter verschlossenen Gittern haust.
Genau genommen ist das Behalten der Karte eine (Fund-)Unterschlagung, das Benutzen ein Computerbetrug nach § 263a StGB.
Du hast eine fremde EC & Pin gefunden und holst dann von einem fremden Konto Geld, das dir nicht gehört. Das heisst dann Diebstahl und du knnst dafür ins Gefängnis kommen.
Nein zum einen musst du den Fund abgeben, ob bei einem Fundbüro, der Polizei oder dem Besitze ist egal, ansonsten machst du dich der Fundunterschlagung strafbar, zum Anderen begehst du einen Diebstahl wenn du Geld von diesem Konto abhebst. Wie kommst du auf das schmale Brett das du das Recht hast Geld ab zu heben? Wenn du versuchst damit Geld ab zu heben kann es richtig bitter für dich werden. Den fast alle Geldautomaten machen ein Bild vom Nutzer und wenn man dich dann zu Fassen bekommt, kannst du ja mal versuchen galubhaft zu erklären, das du die Karte gefunden hast. Viel Spass dabei.
Ja ist es! Das sollte dir aber der Hausverstand sagen.
Hallo so mir ist dieses auch vor Kurzem unterlaufen bzw ich habe meine geldbörse samt pin und allem was dazu gehört verlohren.
(habe vor kurzem neue Bank karte bekommen und hatte leider(DUMMHEIT) die pin noch darin).
So wie hier schon gesagt ja, es ist ein betrugstat die mit Freihheitsstrafe von bis zu 5 Jahren Bestraft wid da es sich hier um einen Privaten gegenstand Handelt.
Man könnte sagen.,okay der besitzer hat selber schuld, aber das ist laut SgB nicht der fall.denn es heisst Hier , Computerbetrug.
Also wie gesagt es lohnt nicht dieses zu tun denn am ende kommt s eh immer dicker als der nette abend auf anderen Kosten.
Wer findet der gibt auch zurück denn es könnte jeden treffen.
Mir Hat jemand das konto um 500 plus Bank gebüren plus private sachen und wiederbeschaffung = 750 € schaden zugefügt!!
Lasst das sein