Ist eine Übernahmebestätigung für mich bindend?
Hallo,
Ich habe in circa 3 Wochen meine Abschlussprüfung zur Bürokauffrau.
Im März habe ich eine Übernahmebestätigung in meinem Ausbildungsbetrieb unterschrieben. (Siehe Anlage)
Da sich jetzt aber firmenintern einige Dinge geändert haben und es viel Stress gibt, möchte ich definitiv nicht in der Firma bleiben.
Ich weiß noch nicht, ob ich mich jetzt schon mal bewerben kann/ darf. Mir wurde auch nicht gesagt, ob mich ein befristeter oder unbefristeter Vertrag erwartet. Also kenne ich auch meine Kündigungsfristen nicht.
MUSS ich den Vertrag, den ich bekomme, unterschreiben? Habe ich rechtliche Konsequenzen zu erwarten, falls ich doch noch ablehne? Bzw kann ich mich für den Monat August bewerben, weil ich ja davon ausgehe, dass ich 4 Wochen Kündigungsfrist bekomme?
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal!
2 Antworten
Auf jeden Fall jetzt schon bewerben, um keine Zeit zu verlieren. Bei der Übernahme bekommst Du einen Arbeitsvertrag. Da stehen die Kündigungsfristen drin. Ich würde nicht kündigen, solange ich keine neue Stelle habe. Es ist viel schwieriger eine Stelle zu bekommen, wenn man arbeitslos ist, als wenn man eine Arbeitsstelle hat. Man geht auch viel ruhiger ins Gespräch.
Du wirst beim persönlichen Gespräch dem neuen AG mitteilen, daß Du noch eine feste Stelle hast und die Kündigungsfrist prüfen musst.
Dafür hat jeder neue AG Verständnis. Ich würde mir deswegen keine Gedanken machen. die wissen, daß Du nicht sofort zur Verfügung stehen kannst und werden den Arbeitsbeginn mit dir abstimmen, wenn sie dich haben wollen.
Du bist zumindest eine Verpflichtung eingegangen, einen Arbeitsvertrag mit den und den Inhalten zu schließen. Ob Du diese Verpflichtungserklärung anfechten kannst (ich nehme an, Du bist volljährig), dürfte auch davon abhängen, ob noch wesentliche Punkte offen blieben. Eine Befristung wäre m.E. solch ein wesentlicher Punkt. Besser wäre natürlich, Du könntest Dich mit der Firma gütlich einigen (und das so schnell wie möglich). Da die Sache aber doch etwas heikel ist, empfehle ich, Rat vom Spezialisten einzuholen (Rechtsanwalt, IHK, Gewerkschaft).
Danke!
Ja ich denke nur immer es macht einen schlechten Eindruck auf den neuen Arbeitgeber, wenn ich nicht sofort verfügbar bin. Aber andererseits ist das ja Gang und Gebe...
Also kann ich mich so auf August bewerben?