Ist ein Schild "Betteln und Hausieren verboten" an der Wohnungstür rechtsverbindlich?
Zurzeit kommen hier sehr viele Vertreter, die allmählich nerven. Allein das dauernde Geklingel. Weiß jemand, ob ein Schild an der Tür mit der Aufschrift "Betteln und Hausieren verboten" irgendwie rechtsverbindlich ist? Oder ist das mehr oder weniger nur Deko und Ausdruck eines Wunsches? Und: hält sich eurer Erfahrung nach jemand daran oder ist das keine Abschreckung für Vertreter?
7 Antworten
Derjenige der das Hausrecht auf einem Grundstück ausübt darf das Betteln und Hausieren auf seinem Grundstück verbieten. Wenn er dieses Verbot in einem solchen Schild zum Ausdruck bringt ist das durchaus rechtsverbindlich.
Was heißt rechtsverbindlich?
Willst Du, wenn jemand dagegen verstößt, vom Jedermanns Festnahmerecht gebrauch machen und die Polizei holen?
Es hat keine andere Wirkung, als das der, der zuwiderhandelt, eben ein paar böse worte, oder die Frage zu hören bekommt, ob er nciht lesen kann.
Ein strafbewehrtes Verbot, also jemand handelt zuwider und man sagt ihm, "sie haben das Schild gesehen, nun zahlen sie 50 Euro Strafe," geht nciht.
Also was soll rechtsverbidnlich bedeuten, oder besser welche Folge soll es haben?
Da finde ich das Schild von @belaestigter schon besser.
Wenn so ein Schild angebracht ist, mus sich der Vertreter daran halten.
Wenn du ein solches Schild an deiner Klingel hast, kannst du Zuwiderhandelnde wegen Hausfriedensbruch anzeigen. In der Praxis hast du aber dann das Problem, dass du die Personalien dieser Personen nicht ohne weiteres bekommst.
Einfacher ist, es die Tür wortlos wieder zu schließen.
Kann man abmahnen, wenn sich ein Unternehmen nicht dran hält. alternativ das beigefügte Schild benutzen, könnte noch deutlicher die Meinung ausdrücken..
Wir haben uns ein Schildchen gebastelt, im Styling der Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln: Also schwarzer Rand und mit der Aufschrift "Wir HASSEN unangemeldete Vertreterbesuche". Seither ist tatsächlich Ruhe. Und wenn es doch mal wieder einer wagt, darf er sich nicht beklagen, wenn wir SEHR pampig werden. Und natürlich ist das rechtsverbindlich, du hast schließlich das Hausrecht.