Ist der Wollhandkrabbenfang für jedermann erlaubt?
Über die invasiven Wollhandkrabben beschweren sich Angler, Fischer und andere Wassernutzer. Teilweise werden die massiv gefangen und einfach weggeworfen. Da die Tiere in China als Delikatesse gelten, wäre es doch ein gutes Geschäft, die hier zu fangen und an Chinarestaurants zu verkaufen. Ist das für jedermann erlaubt oder brauch man dafür einen Angelschein ?
7 Antworten
@ Danke für die Info Rheini.
Ich kenne mich zwar im Fischereigesetz relativ gut aus, da wir Deutschen es aber nicht mal auf die Reihe bringen ein einheitliches Fischereigesetz zu entwerfen ist es nicht ganz einfach zu beantworten.
Ja du benötigst einen Fischereischein, denn wie soll ein Fischereiaufseher sonst wissen ob du ein Wilderer bist oder nicht. Ja ist ein wenig dumm von mir beschrieben.
Da in Reusen auch andere Tiere landen können, müßtest du einen Sachkundenachweis besitzen, welcher nur der Fischereischein beinhaltet ( Jagdschein geht auch, da dieser sogar zur Fischerei berechtigt )
Da die Wollhandkrabbe ein Neozoon ist, und Amerikanische Flusskrebse ebenfalls eine eingeschleppte Tierart ist, könntest du mit Reusen sogar die darin gefangenen Krebse mitnehmen. Vorausgesetzt du hast wieder Kenntnis Krebse unterscheiden zu können.
Punkt 1 - 3 habe ich absichtlich so geschrieben, damit du verstehst warum man einen Schein benötigt. Massiv gefangen und weggeworfen ? Ist mir neu, macht aber Sinn. Ich angelte bei Coswig an der Elbe mit meinen Bruder, als er eine an der Schnur hatte. L.m.a.A. hatte das Vieh Dornen und Kraft in den Scheren. Wollis untergraben Dämme, verdrängen heimische Fische, Krebse, und andere Wasserbewohner und sind eine echte Plage. Zu Millionen wandern sie über Schleußen, und das ist kein Spass mehr.
Gefangen werden sie schon von Berufsfischern die sie nach Asien verschicken oder an China Gaststätten verkaufen.
Nachteil : Wollis geben in Gefangenschaft sofort einen Stoff ab, den das Wasser kippen läßt und somit stirbt die Krabbe sehr schnell.
Rheini wende dich einmal an deine zuständige Fischerreibehörde, die dir bessere Auskunft geben kann. Es könnte Möglich sein das es eine Ausnahmeregelung gibt, wo du evtl einen Sachkundenachweis per Lernstunden ablegen kannst und evtl. Reusen auslegen darfst. Wünschenswert wäre sowas.
Gruß Wolf
Ist schon richtig so. Fast alles was mit Kiemen atmet sind "Fische" im Sinne des Gesetzes. Also Auch Krabben, Krebse, Muscheln, Neunaugen und Fischnährtiere wie Mückenlarven, Flohkrebse usw.. Für alle diese Tierchen benötigt man einen Fischereischein.
Wollhandkrabben haben kein Mindestmaß und keine Schonzeit....also sofort in die heiße Pfanne damit.
Nachtrag.
Seit einigen Jahren schon ist der heimische Edelkrebs, ebenso der Steinkrebs stark bedroht und der europäische Aal stark an der Grenze zur Roten Liste. Wie soll man unsere Arten noch retten, wenn man nicht endlich der Wolli die Stirn bietet und sie für jedermann zum Fang freigibt ? Ich wäre dafür. 30.-€ bis max 50.- für einen 8 Std Lehrgang. Danach unkomplizierte Meldung beim Ordnungsamt um sich eine Erlaubnis und Nummer geben zu lassen, und natürlich Artgerechte Reusen benutzen. Man kann im Rhein, und Elbe nicht mal mehr vernünftig Fische fangen, ohne das man diese Dinger am Haken hat, oder sogar die gesammte Montage durchgezwickt wird. Aalbesatz ist sinnlos, da diese sofort zur Beute der Wollis werden.
Merci! Es ist erstmal nur ne spinnerte Idee, ich hab seit 40 Jahren nix mehr aus dem Bahc gefangen. Fischereiprüfung würde ca 115 Eus kosten...
hallo...
NEIN ist es natürlich nicht...sicher habt ihr hier in euren beiträgen recht mit dem was ihr da so beklagt...ABER...trotzdem ist es niemanden erlaubt "wollis" einfach aus ihrer umgebung zu entnehmen...dafür benötigt ihr den fischereischein b...und ganz wichtig eine genehmigung dafür das fischereirecht an dem gewässer ausüben zu dürfen...
kurz um...nur ein fischer darf "wollis" commerziell fangen und verwerten...angler (vorausgesetzt fischereischein und angelkarte liegen vor!) dürfen die tiere in angemessener menge ergo für den eigenbedarf fangen...
alles andere ist fischwilderei!...und vorsicht da gibt es auch noch ein tierschutzgesetz gell...das sollte man beachten...
ich bin auch kein freund der wollandkrabben...aber recht und gesetz ist nun mal recht und gesetz...ausserdem können die "wollis" nix dafür das sie in unseren breiten leben...und noch eine anmerkung...ich bezweifle das die "wolli" plage dadurch zurück gedrängt werden kann!...
gruß iceman
Ich denk, in D brauchst für alles und jedes 'n Schein. Das fiele sonst unter Wilderei. Und zieht wahrscheinlich drakonische Geldstrafen nach sich, die deinen Gewinn wieder auffräßen. Wenn schon, nur bei Nacht und Nebel
Pfandflaschensammeln geht noch ohne Schein. ;-)
nedd so laut ))
Nur mal so nebenbei: Wollhandkrabben sind keine Fische. :-)
Nur mal so nebenbei: Wollhandkrabben sind keine Fische. :-)
Rheini sitzt du gut ? Der Fang von Wasserflöhen kann sogar als Fischwilderei angesehen werden, denn man geht ja mit einem feinem Kescher ans Wasser. Und Hüpferlinge sind Fischnährtiere, und fallen somit unter das Fischereigesetz. Klingt doof, ist aber so, und hat seinen Sinn.
Wenn im gesetztext explizit "Fisch" steht, dann ist auch nur Fisch gemeint.
Das mit dem Fangen dürfen ist wohl so richtig, ABER:
So weit ich weiß benötigt man den Fischereischein (im Volksmund auch Angelschein genannt) um sich als Privatperson das eingeschrenkte Hegerecht (in Form eines Fischerei-Erlaubnisscheins) anzueignen. D.h. der Angler mit gültigem Fischereischein hat das recht sich Fische (oder auf dem Erlaubnisschein enthaltene Lebewesen) mit der Handangel ZUM EIGENBEDARF anzueignen.
Die Reusenfischerei ist nur in den wenigsten Erlaubnisscheinen beinhalten... Und das Verkaufen vom Fang ist für Privatpersonen sowieso nicht in Ordnung.
Ich denke du bräuchtest einen Nebenerwerbsfischereischein und ein Gewerbe, um dein Vorhaben durchzuführen.
Danke für die Informantion!
Die Rheinfischereigenossenschaft NRW führt hierzu aus, dass die Wollhandkrabben, wie alle Krebs- und Weichtiere, dem Fischereigesetz unterliegen, jedoch als sog. eingeschleppte und zudem als schädlich eingeschätzte Art keinerlei Schon- oder Schutzbestimmungen. Der Fischereierlaubnisscheininhaber darf sie daher grundsätztlich entnehmen, aber natürlich nur entsprechend seinem E-Schein mit der Angel, und (für den Eigenbedarf) verwerten. Netz- und Reusenfischerei ist nur den Inhabern diesbezüglicher Erlaubnisscheine gestattet. Damit ist vom Grundsatz der Frage her m.E. alles wichtige beantwortet.
Vielen Dank für die Information mit Quelle!
Danke für die ausführliche Information!