Ist das Verschicken der Bilder per Whatsapp auch gegen die Copyright Bedingungen?
Auf der Seite von DEUS maximus steht unter den Copyrights das verbreiten von Bildern Texten usw. Ist untersagt zählt das auch dazu wenn ich ein Screenshot von dem Bild mache (2 Stück) um sie dann per whatsapp zu verschicken und der Meinung zu fragen ?
5 Antworten
Hallo Bossplayer,
Bevor ich deine Frage beantworte: Bilder dann auch dann urheberrechtlich geschützt, wenn das nirgendwo dabei steht. Die Website hat dir quasi nur einen Extra-Service geboten, indem sie es extra dazu geschrieben hat. Für mehr Info zu Copyright hier ein Video:
https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI
Nun die eigentlich Antwort: Es kommt darauf an, an wie viele Leute du die Bilder per Whatsapp schickst.
In § 15 UrhG wird definiert, was eine "öffentliche Wiedergabe" ist:
Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von
Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört
jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den
anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Wenn du das Bild also per Whatsapp nur an deinen Bruder und deinen besten Freund schickst, ist das mit Sicherheit keine öffentliche Wiedergabe. Wenn du es an deine ganze Schulklasse schickst, ist das schon mehr als problematisch. Und wenn du eine riesige Whatsapp Gruppe mit 200 Usern hast, ist es eindeutig verboten.
Nein, Bilder per WhatsApp zu verschicken gilt generell als Privatkopie
Schau hier mal die Videos durch, ich weiß leider nicht mehr genau welches: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS/search?query=whatsapp
das verbreiten von Bildern Texten usw ist untersagt, deutlicher geht's wohl nicht?
wieso sollte wA Ausnahme sein?
Lese dir mal den Satz genau durch und überlege dir bitte , was du machen möchtest.
"das verbreiten von Bildern Texten usw. Ist untersagt"
Damit ergibt sich eigentlich deine Frage von selber. (Oder nicht?)
Verschick doch einfach Links zu dem Bild...
Das steht wo geschrieben und ist somit juristisch geklärt?