Ist das Überbrücken des Handbremssignals beim Autoradio rechtlich okay?
Die Autoradios mit Bildschirm haben ein Kabel, welches, wenn man es an die Handbremse anschließt, erkennt, ob diese gezogen ist oder nicht und gibt Videos erst frei wenn die Handbremse gezogen ist. Ist sehr leicht zu überbrücken.
Meine Frage ist jetzt, ob alleine das Überbrücken Versicherungstechnische und/oder rechtliche Konsequenzen haben kann? Selbstverständlich möchte ich das für meine Mitfahrer u.a. nämlich auch Kinder machen. Und außerdem ist es umständlicher das Kabel an die Handbremse anzuschließen also kann ich bis jetzt überhaupt keine Videos schauen, auch im Stand nicht.
3 Antworten
Das ist rechtlich so wie ein Handy und Navi zu sehen , 60 Euro und 1 Punkt
Nur das Überbrücken?
Es gibt kein Gesetz, daß es verbieten, das während der Fahrt ein Video läuft. Der ganze Hintergrund ist rein haftungsrechlicht. Der Radio Hersteller will sich damit den Rücken freihalten. Wenn etwas passiert, weil Du gerade einen Film gesehen hast, dann kann er sagen "das Gerät war falsch angeschlossen und wurde nicht bestimmungsgemäß verwendet", er ist dann also aus der haftung raus.
Ich habe das schon bei so vielen Kunden gesehen und alle hatten das freigeschaltet.
... meine Mitfahrer u.a. nämlich auch Kinder machen.
Dass erlaubst du in deinem Auto ???
Spaß beiseite. Das Handbremssignal braucht nicht überbrückt zu werden, wenn man das entsprechende Kabel vom Radio einfach auf Masse (Minus) legt. Das ist auch NICHT strafbar.
Rechtlich ist ein laufender Bildschirm im Sichtbereich des Fahrers sicherlich problematisch. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich selbst habe seit Start von DVB-T, also ca. 2006 einen Bildschirm laufen und in diesen 9 Jahren im Stadtverkehr keinerlei Probleme. Auf Autobahnen schalte ich ohnehin aus, da dann der Empfang zu schlecht wird.