In Bank eingebrochen, welche Strafe?

5 Antworten

Versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall (§243). Strafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahre möglich. Aufgrund des Versuchs natürlich kann da die Strafe gemildert werden (§23, §49). Da die Straftat mit einem Mindestmaß unter einem Jahr bedroht ist, kann auch eine Geldstrafe in Betracht gezogen werden. (§49 Abs. 1 Punkt 3)

Sachbeschädigung nach §303 kommt natürlich auch noch dazu!

Strafmaß jetzt abzuschätzen wäre reine Spekulation.


§ 243 StGB
Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,2.eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,

Liebe Grüße,

Spectre007

Selber Schuld Lässt sich nichts machen

vermutlich kommt er für längere Zeit in eine Psychiatrie.

Einbruch mit Sachschaden. Geldstrafe aufjedenfall. Wenn er vorstrafen hat oder beewährung kaanns blöd enden