ich habe von meiner freundin das handy im see versenkt(liegt da noch) is das versichert
Meine Freundin hat ein neues Handy das habe ich ausversehen fallen gelassen und genau in die see. Meine genaue frage ist ob das jetzt die Versicherung bezalt weil ich es ja kaputt gemacht habe. (das Handy liegt immer noch da wir haben es nicht wieder gefunden)
11 Antworten
Theoretisch wäre es die Haftpflicht, praktisch sind in der privaten Haftpflicht Dinge vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die geliehen sind. Hausrat (Aussenversicherung)auch keine Chance, weil "fallen lassen" keine versicherte Gefahr ist. Oder hat Deine Freundin das Handy in der Hand gehabt und Du hast es ihr versehentlich aus der Hand geschlagen? Bei was auch immer, was man so am See macht? Das wäre allerdings über der PH versichert. Das geht aus Deiner Fragestellung nicht hervor.
wenn er es nur kurz in die Hand genommen hat wird es im normalfall nicht als geliehen interpretiert. Ich habe die Kamera meines Freundes fallen gelassen und das hat die HP problemlos übernommen. Sollte hier nicht anders sein.
Vom Grundsatz her ein Fall für deine Privathaftpflichtversicherung. Wenn ihr zusammen am See wart und du es nur in der Hand hattest,es also grundsätzlich noch in ihrem Verfügungsbere5ch war, liegt insofern kein Ausschluss wegen geliehener Sachen vor. ABER: Das Abhandenkommen von Sachen stellt ebenfalls einen Ausschluss dar. Du kannst der Versicherung ja keinerlei Beweise für den Schadenfall liefern. Ich würde noch mal nach dem Handy schauen, dann habt ihr gute Chancen... bei einem neuen Handy sogar auf den Neupreis.
also der anspruchsteller muss ja beweisen das dass handy beschädigt wurde wenn das handy nicht mehr da ist und in einen see gefallen ist dann liegt ja die beweislast bei der freundin .....tipp schilder den schaden und schreib das du bittest das sie den schaden übernehmen. ggf. wird man kulant sein und zahlen ....falls abgelehnt dann schreibst du du bestehst auf zahlung
Erst soll die Versicherung kulant sein, und dann soll man auf Zahlung bestehen???
Nein es ist nicht versichert, Dinge die zum Gebrauch überlassen werden, sind da ausgeschlossen. Es gibt zwar Versicherungen die in den Bedingungen für geliehene Sachen bezahlen. Handys......leider ganz schlecht.
Wenn es nicht mutwillig war, sondern ein Unfall, dann sollte deine Haftpflichtversicherung zahlen. Bist du noch über deine Eltern versichert, rede mit ihnen, damit sie das mit der Versicherung klären.