Ich habe Ärger mit einem Verkauf über Ebay Kleinanzeigen - wer kennt sich mit Drohungen seitens des Käufers hinsichtlich Polizei und Anwalt aus?
Im August habe ich über Ebay Kleinanzeigen einen Kinderwagen mit nagelneuem Gestell (die Garantiekarte über drei Jahre lag bei) für 700€ verkauft.
Von der ersten Minute an gab es Ärger mit der Käuferin. Sie zahlte statt 710 € nur 700€, mailte immer wieder Beschwerden über Flecken, gebrochenen Plastikteile etc. Genervt gab ich irgendwann 60€ Rückzahlung statt. Dazu kam es nie, da auf einmal alle Nachrichten der Person gelöscht waren. 3 Monate später kam von Paypal die Geldrückforderung. Eine Teilrückzahlung von 60€ wurde abgelehnt, stattdessen wurde weiter auf die von Anfang an geforderten 150€ (die Reparatur des Gell würde soviel kosten) gepocht. Paypal schloss den Fall zu meinen Gunsten.
Seitdem bekomme ich Drohungen, sie würde zur Polizei und zum Anwalt gehen.
Dass der Wagen völlig in Ordnung war, muss ich nicht erwähnen.
Wie kann bzw aus man sich hier verhalten? Ich bin kurz davor selber Anzeige wegen Nötigung (?) zu stellen....
5 Antworten
Die Einschüchterungsversuche mit Anwalt und Polizei kannst Du natürlich ignorieren.
Ob die lästigen Kontaktaufnahmen bereits als Nötigung betrachtet werden können, bezweifle ich..
Du könntest aber so tun also ob: schreib der Tusse doch einen Einschreibbrief, in dem Du sie letztmalig aufforderst, jedliche Kotaktaufnahme ab sofort zu unterlassen, andernfalls Du Deinerseits Deinen Anwalt einschalten wirst.
Ob der Bluff gelingt, weiß ich nicht. Aber einen Versuch wäre es doch wert, oder?
ich hoffe für dich du hast Zeugen,die bestätigen können das der Wagen auch in Ordnung war? Können ja Nachbarn sein,denn Freunde werden oft bei Gericht nicht so gut anerkannt.
Auf diese Frau und deren Drohungen würde ich mich persönlich nicht weiter einlassen. Jede Rückzahlung deinerseits ist ein Eingeständnis und das nutzt diese Person aus.
Mit solchen Drohungen würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen und dieser Person auch mitteilen, das du deinen Rechtsbeistand einschalten wirst,der sich darum kümmert.
Also der Käufer hat überhaupt keine Chance. Denn es gilt: Gekauft wie gesehen. Flecken, Dreck, Verunreinigungen, Rost etc. hätte der Käufer vor Ort einsehen, und sich gegen einen Kauf entscheiden können.
Du hast den Käufer einen Garantiebeleg mitgegeben, damit bist du sowie so fein säuberlich raus aus der Gewährleistungspflicht.
Ich würde den Käufer wegen Belästigung bei der Polizei melden, dies den Käufer zeitgleich auch mitteilen, und das sämtlicher Kontaktversuch eine Straftat darstellen wird.
Der Garantiebeleg hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.
Einfach nicht reagieren. Der Fall ist für dich bereits erledigt. Natürlich könntest Du auch mit einem Anwalt drohen, aber das hat wenig Sinn.
Einfach ignorieren. Anwalt und so ist bloße Einschüchterung.