Honorarkraft - wieviel muss ich versteuern?
Hallo!
Ich arbeite als Erzieherini mit 29 Std pro Woche in einem Kindergarten mit einem Bruttogehalt von 1478,83€/ Netto: 1011,53€ Jetzt arbeite ich seit dem 1.3.09 als Honorarkraft in einem Jugendzentrum mit 4 Std wöchentl. Mein Honorar beträgt 10 €/std.. Somit wäre ich dann bei ca. 160 € im Monat. Da in den Sommerferien und in den Weihnachtsferien ein anderes Programm stattfindet, habe ich acht Wochen jährlich ohne Honorar. Das heißt 1600 € jährlich. Da der Freibetrag 2100 € beträgt muss ich nichts versteuern. Ist das richtig? Außerdem kommen noch Fahrtkosten von 30 km pro Strecke (im Monat also 120 km)hinzu. So, jetzt wird's kompliziert: Ich kann evtl. einen weiteren Job als Honorarkraft bekommen. Das wäre die Betreuung von Grundschulkindern für eine halbe Std pro Tag. Das heißt 2,5 Std pro Woche. Für eine halbe Std beträgt das Honorar 8 € (monatl. wieder ca. 160 € ). Wobei 12 Wochen Ferien nicht zu vergessen sind, in denen ich kein Honorar bekomme. Da die Grundschule direkt neben dem Kindergarten ist, indem ich arbeite, und ich direkt von der Schule rüber in den Kindergarten gehe, kann ich dafür keine Fahrtkosten beantragen, oder? Bevor ich mich jetzt für den echt gut bezahlten job entscheide, wollte ich wissen ob ich am ende des Jahres zu viel versteuern muss. kann mir jemand helfen?
3 Antworten
Zu viel versteuern muss man nie, da die Steuern immer unter 100% liegen! Soviel vorab. Der Freibetrag von € 2.100 p.A. ist der sog. Übungsleiter-FB, § 3 Nr. 26 EStG. Die erste Honorartätigkeit im Jugendzentrum ist in der Tat steuerfrei. Betriebsausgaben (Fahr-km usw.) können allerdings erst geltend gemacht werden, wenn sie € 2.100 übersteigen, d.h. der Freibetrag leer läuft. Bei der 2. nebenberuflichen Honorartätigkeit in der Grundschule kann der Rest der "freien" Übungsleiterpauschale in Anspruch genommen werden. Das müssen die beiden Auftraggeber natürlich voneinander wissen. Bezüglich Betriebsausgaben gilt hier das Gleiche wie oben. Einnahmen, die darüber hinaus gehen, müssen normal versteuert werden. Falls Du das meinst mit "zu viel versteuern", zählst Du zu den vielen Zeitgenossen in Deutschland, die die Staatsleistungen voll für sich in Anspruch nehmen, aber möglichst nichts dafür leisten wollen. Parasiten nennt man die.
Offenbar ist dein Job als Honorarkraft eine selbständige Tätigkeit.
Da die Umsätze unter 17.500 €im Jahr liegen, kannst du auf eine Umsatzsteuervoranmeldung verziochten und steuerlich aks Kleinunternhemer tätig sein.
Die selbständige Tätogkeit hat etliche vorteile.
Du kannst z.B. jeden Kilometer mit 30 cent ansetzen, orausgesetzt du führst ein Fahrtenbuch, Du kannst alle betrieblichen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören Telefonkostem ( meist 50 % ).
und vieles andere mehr.
Ich würde mich mal steuerlich beraten lassen. lphnt sich, besonders wenn du noch einen zweiten Auftrag annimmst.
Wenn der Freibetrag stimmt (das weiß ich nicht aus dem Kopf), dann liegst du mit dem zweiten Job ja lediglich um 940 Euro drüber, die in der Steuererklärung zusammen mit deinem Erzieherinnengehalt versteuert werden müssten. Wenn du jedoch dann (zum Kindergarten) Fahrtkosten absetzen kannst und ggf. noch die Fahrtkosten zum anderen Honorarjob (hier kannst du meines Wissens Hin- und Rückfahrt absetzen, während bei dem Erzieherinnenjob nur die einfache Strecke zählt), wird es sowieso weniger. Vielleicht kannst du auch noch andere Dinge anschaffen, die du für den Job brauchst (Bücher? Fortbildung?) - also wirst du vermutlich mit dem zweiten Job besser dastehen als ohne. Oder du lässt dich mal von einem Steuerberater beraten, einmalig. Anell