Hilfe!Wir haben ein HAus gekauft! Die Verkäufer wollen es zurück! Was nun

21 Antworten

Alt werden ist sch e i s s e!. Die Androhung, sich aufzuhängen, ist doch hier ein s.g. Hilfeschrei von Menschen, die ihr Lebenswerk aufgeben müssen, aus welchem Grund auch immer. Gib es bei Euch im Dorf/Amtsgericht einen Schlichter?? Ich denke, mit ein bischen Einfühlvermögen und Geduld - auch Ihr werdet mal Alt - kann eine Lösung gefunden werden. Ich denke mit Grauen, daß auch wir eines Tages aus unserem schönen Haus, an dem wir ein Leben lang gebastelt haben, ausziehen müssen, auch mit den Füßen zuerst.

SabrinaRR 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 11:21

ich verstehe das nicht, was schrieb ich den nur...so das es hier rüberkommt als wären wir nicht einfühlsam??? ICH SCHMEIS DIE DOCH NICHT RAUS? DAS ERSTE WS ICH DACHT E ALS SIE MIR DAS SAGTEN DAS SIE DA NICHT HIN KÖNNEN WARACH DU SCHEISE DIE ARMEN DIE HABEN JETZT SICHER ANGST UND AHEB IHNEN SOFORT ANGEBOTEN DAS SIE LÄNGER DIRN BLEIBEN KÖNENN BIS SIE ETWAS GEFUNDEN HABEN SIE SAGTEN NICHT EINMAL DAS SIE DAS HAUS BEHALTEN WOLLEN IM GEGENTEIL SIE SAGTEN DAS SIE IN KELLER ZEIEHN WOLLEN DAMIT WIR ES UNS HIER OBEN DOCH SCHONMAL SCHÖNEN MACHEN KÖNNEN WEIL WIR UNS DOCH FREUEN DAZU SAGTE ICH IHNEN NEIN NEIN WIR KÖNNEN DAS NOCH ABWARTEN BLEIBEN SIE

WilliPahl  10.10.2010, 11:56
@SabrinaRR

"In der Ruhe liegt die Kraft". Wir alle hier haben Dein Problem erkannt und wollen nur helfen. Kein Mensch glaubt hier, daß Du was böses vorhast. Wir wollen gemeinsam helfen, eine Lösung zu finden.

was mich wundert, dass der Grundbucheintrag vorgenommen werden konnte, was normal garnicht der Fall sein dürfte, da dieser erst dann erfolgt, wenn die Bezahlung vorgenommen wurde... von daher bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich alles soweit fortgeschritten ist, wie du sagst. Denn kein Verkäufer lässt sich aus dem GB streichen, solange der Kaufpreis nicht beglichen ist....

Weiter fällt mir die Begründung der alten Leute auf: Da sie nicht pflegebedürftig genug sind, würden die Kosten steigen... das ist normalerweise genau umgekehrt der Fall: je weniger jemand pflegebedürftig ist (also keine Pflegestufe 3, sondern nur 1 beispielsweise), umso günstiger ist der Heimaufenthalt.......

SabrinaRR 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 10:53

Sorry ich meinte vorbemerkung im Grundbuch, der nOtar hat uns eine Kopie geschickt in dem nun unsere NAmen stehen....

SabrinaRR 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 11:06
@SabrinaRR

Jetz habe ich nochmal nachgeguckt: also der brief vom Notar: in ihrerer Vertragsangelegenheit überreiche ich die mitteilung des zuständ. Grundbuchamtes über die erfolgte Eintragung der Auflassungsvormerkung zu ihrer kenntnissnahme. Also vorbemerkung, sorry mein fehler!

WilliPahl  10.10.2010, 12:08
@SabrinaRR

Aha, da kommen wir der Sache schon etwas näher! Lies mal was BLECHBÜCHSE Dir geschrieben hat. Das ist das einzige Richtige!

WilliPahl  10.10.2010, 10:42

Weltenwandlerin, ich denke Du hast auch Recht, an der Geschichte stimmt einiges nicht. Ist aber interessant grundsätzlich die Frage: Die rechtliche Seite und die Rolle der Notare!! Die dürfen nur einwandfreie Verträge machen, deswegen sind sie ja auch als Notare bestellt. Das das Loslassen im Alter Dramen sein können, wird hier auch deutlich

MRmaniac  10.10.2010, 10:32

je höher die hilfegebedürftigkeit um so höher sind die zuschüsse

ich weiss das von meiner oma und opa

letztendlich würden die weniger zahlen

Weltenwandlerin  10.10.2010, 10:42
@MRmaniac

je höher die Pflegebedürfigkeit, umso höher die Pflegeheimkosten... je pflegebedürftiger jemand ist, umso mehr Eigenbeteiligung ist erforderlich... sie würden nicht weniger bezahlen!

Liebe Sabrina, stell dir die richtige Frage: welche Chance habe ich, mein (Traum)haus zu bekommen? Für das ich und mein Partner Einiges berappen müssen... Da diese zwei bereit waren, ins Pflegeheim zu ziehen, bedeutet, daß sie gar nicht so sehr an "ihr" Haus hängen, daß sie sich deswegen gar erhängen müssen... du mußt dir auch die Frage stellen, ob du dein Recht durchsetzen willst.. das Haus gehört euch! In diesem Fall würde ich ganz lieb den Voreigentümern erzählen, was eurer Aufwand finanziell ausmacht und mit welchen Anwaltskosten (sie!)zusätzlich zu rechnen hätten, wenn ihr nicht einziehen könnt (vergiss die Kellergeschichte)und ihnen einen guten Makler empfehlen...

vor einigen jahren wollten die beiden schoneinmal das haus verkaufen und sind dann wieder abgesprungen. Glücklicherweise hatten die interessanten damals noch nicht den vertrag abgeschlossen. Wir sind den beiden schon so viel zuvorgekommen. Im kaufvertrag wurde extra eingetragen das die eigenentumsübernahme zwischen 1.12 bis 1.2.2011 erfolgt, eben damit sie in ruhe in das pflegeheim können wenn es fertig ist. Wir wollten sie nie rauschmeisen! zudem sollten sie auch das Haus nicht ausräumen auch das wollten wir übernehmen, wär ja zu viel für die geworden.

Weltenwandlerin  10.10.2010, 10:53

wieso wurde der Grundbucheintrag zu euren Gunsten vorgenommen, ohne dass das Haus parallel dazu gezahlt wurde??

SabrinaRR 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 11:07
@Weltenwandlerin

Jetz habe ich nochmal nachgeguckt: also der brief vom Notar: in ihrerer Vertragsangelegenheit überreiche ich die mitteilung des zuständ. Grundbuchamtes über die erfolgte Eintragung der Auflassungsvormerkung zu ihrer kenntnissnahme. Also vorbemerkung, sorry mein fehler!

Nemisis2010  10.10.2010, 11:09
@Weltenwandlerin

das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht!

Dieser schwimmende Zeitraum hat aber auch ein Endzeitdatum, wann bis spätestens ausgezogen werden soll?

Ansonsten: Wenn die Senioren nicht ausziehen wollen bzw. können, was aus deren Sicht schon nachvollziehbar ist (sie wurden als nicht pflegebedürftig eingestuft und können sich so das Altenheim nicht leisten, für sie geht es um ihre Existenz ihres Lebenabends), haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf die Kosten die Ihnen entstanden sind.

Wenn diese Kosten rückerstattbar sind, würde ich persönlich von dem Haus ganz ablassen, weil ich es nicht wollen würde, daß die Senioren an ihrem Lebensende derart in Not kommen - und sei es auch ,weil sie sich nicht genug informiert haben (man macht halt Fehler oder kann schlicht nicht alles im Vorfeld stichfest abklären - die Senioren hatten vermutlich mit finanzieller Zuzahlung gerechnet, die Ihnen nun nicht gegeben wird, in dem Sinne halbselbstverschuldet vielleicht).

Ist natürlich schwierig, das Geld zurückzubekommen, wenn die Senioren es selbst nicht "rumliegen" haben. Schwierige Sitution. Aber auch da sieht man von Ihrer Situation aus... es läßt scih nicht alles im Vorfeld immer bedenken, man macht Annahmen, daß es so ok ist, wie gemacht und dann passiert doch was, auf das man nicht eingerichtet war, noch, daß man daran dachte.

Die Senioren sollten zumindest eine Ehrlichkeit erbringen, wie sie sich das nun weiter vorstellen. Ich hoffe, sie kommen da, wenn das Haus nicht mehr für Sie erwerbbar sein sollte, zumindest mit finanziell plus/minus Null raus.

WilliPahl  10.10.2010, 10:58

gute Antwort! Das leicht verdiente Geld der Notare wird hier deutlich. Ein richtige Beratung sollen die Notare kostenlos machen, was hier anscheinend wieder mal versäumt wurde. Aber, schließlich sollen die Rechtsanwälte ja auch was verdienen^^^^^^

Weltenwandlerin  10.10.2010, 11:01
@WilliPahl

wo genau siehst du denn, dass der Notar falsch beraten hat, Willi? Ich sehe hier keinen Fehler... das mit dem GB-Eintrag wurde ja inzwischen richtig gestellt... das mit der Vorbemerkung im GB ist so üblich... wo genau meinst du, hat der Notar Fehler gemacht??

Weltenwandlerin  10.10.2010, 11:04
@Weltenwandlerin

zitat von Sabrina: "mich plagt das schlechte gewissen. und anderer seits seh ich die vielen schulden. Ich bin hin und herr gerissen. "... ich habe das Gefühl, als ob euch die Weigerung der alten Leute garnicht soooo zuwider wäre... denn das mit den Schulden war euch ja wohl vorher schon klar... im übrigen: ihr habt sicherlich auch einen Darlehnsvertrag, an den ihr euch halten müsstet.... irgendwie... ich weiß nicht... ich habe Zweifel , wenngleich nur leise..

SabrinaRR 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 11:10
@Weltenwandlerin

wie meinst du das? ich meine doch das ich die schulden sehe die wir dann haben ohne vieleicht das haus zu haben so mein ich das doch? wie kannst du mich denn jetz hier so darstellen als mache es mir spaß das die zwei lieben menschen nicht wissen wohin! ich schmeiße niemanden raus" mich ärgert nur das sie zu uns lieb sind keine hilfe wollen und hintenrum doch mit schärferen waffen schiesen wollen!? Wir sind ihnen mit allem entgegengekommen und würden es auch weiter tuen. also bitte liebe weltenwandlerin was sind deine zweifel?

SabrinaRR 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 10:55

ja bis anfang Februar nächsten Jahres "durften sie im Haus bleiben", weil da die fertigstellung des Heims garantiert wurde. EBEN!!! mich plagt das schlechte gewissen. und anderer seits seh ich die vielen schulden. Ich bin hin und herr gerissen. wollten ihnen beim wohungssuchen helfen ber sie wollten keine hilfe. Zu uns sind sie immer so net sagen wir sollen usn keine gedanken machen, was ich doch aber tue, und dann erzählen sie sowas. Im Dorf sind sie eben durch die sahce damals, das sie schonmal verkaufen wollten, dafür bekannt und deshalb auch unbeliebt aber das spielt für mich keine rolle: WIE OFT WURDEN WIR IM DORF GEFRAGT ODER BESSER IENE MUTTER. ob wir alles vertraglich fertig haben nicht das sie wieder abspringen wollen, irgendwie wusste es das ganze dorf besser.... :-(

discard  10.10.2010, 11:17
@SabrinaRR

Hm... bis Februar können Sie dann also rechtlich nicht viel machen, erst nach Ablauf der Frist agieren, weil ab da beginnt offiziell der Vertragsbruch. Mit den Zusatzinfos von Ihnen jetzt (ist schon mal so vorgekommen): Vom Mitgefühl sich dann nicht weiter leiten lassen und auf seine Schäfchen achten. Stöbern Sie zum Vorbereitsein auf den Fall der Fälle auf Rechtseiten im Internet (Stichwort vielleicht: Kaufvertrag/Haus/Rücktritt) oder suchen Rechtsberatung auf (falls Sie hier nicht weiterkommen). Viel Kraft Ihnen dafür.