Hilfe! Bankwechsel und vergessen, altes Konto abzumelden...

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Also ich halte ja von Telefonbanking nichts. Aber egal. Wenn ihr die Schuld beglichen habt, müsst ihr dafür einen Nachweis bekommen haben (am Telefon kann man Geld doch nicht hin- und herschieben).

Ist das eine Bank mit Filiale? Dann geh hin und geh erstmal in Widerspruch (den kann man immer erstmal erheben), lass Dir den Eingang des Widerspruchs quittieren (also mit ner Kopie von deinem Schreiben, die Du dann quittiert wieder mitnehmen kannst.) Und fordere von der Bank detailliert auf, wie sich der Posten zusammensetzt, verlang Begründungen (natürlich schriftlich). Was Ihr wann, wie, wo getan habt, würde ich erstmal weglassen. Kontoauszüge kriegt man notfalls rückwirkend nochmals ausgestellt (kosten aber leider nicht gerade wenig; meine Bank hat dafür mal 10€ pro Stück verlangt. Ich hab damals gesagt, dass schon 1€ für eine simple Kopie ausreichend Gewinn wäre und hab gesagt, dass man hier auch Kulanz walten lassen könne und ich den Preis unverhältnismässig fände und daher mit der Bank unzufrieden bin. Ich hab den Kontoauszug dann so bekommmen... Wobei, wenn ihr bei denen Schulden habt, nützt das nichts. Dann wollen die euch auch nicht als Kunden behalten. Aber egal, darum geht es hier nicht.

Wenn da was vom Gericht dabei ist, nehme ich an, dass sie Eure neue Adresse ausfindig machen mussten. Das ist Mist und kostet.

Aber ich würde eine genaue Aufspaltung was wofür ihr zahlen müsst, verlangen.

Wenn ihr der Bank telefonisch eure Adresse mitgeteilt habt, behaare darauf. (Notfalls Telefonrechnung durchstöbern, wann die Bank angerufen wurde und belegen.)

Falls ihr einen Nachsendeauftrag bei der Post hattet, möglichst Beleg wiederfinden oder andere Briefe als Beweis vorlegen. (Wobei das erst später, denn das könnte vielleicht als Zugeständnis gewertet werden, dass ihr doch nicht die Adresse mitgeteilt habt.)

Wenn es wirklich alles nicht mit rechten Dingen zugeht und es wohlmöglich eine Internetbank ist, auch mal im Internet stöbern, ob es andern auch so ging. (Ich hatte mal sowas mit einem Telefonanbieter. Ein Inkassoschreiben nach dem anderen und meine - per Einschreibenbriefe - wurden ignoriert. Zum Glück gab es viele andere Geschädigte mit demselben Problem, so dass man dann sogar dieselben Brieftexte ans Inkassounternehmen schrieb.)

Das sind garantiert nicht nur Zinsen! Das sind Lastschriften und evtl. auch Abhebungen! Bei den Lastschriften hätte euch zumindest auffallen müssen, dass auf dem neuen Konto die ganze Zeit nichts abgebucht wird! Für mich (und sicher auch für das Gericht) sieht das sehr merkwürdig aus! Und "vergessen" nimmt man euch sicher nicht ab! Mit etwas Pech unterstellt man euch eher noch eine Betrugsabsicht. Verfügungen, obwohl wissentlich kein Geldeingang mehr erfolgt!
Findet heraus, woher das Soll kommt und versucht mit der alten Bank eine Einigung über die Rückführung zu erzielen!

Helmi123  15.07.2010, 20:57

Das finde ich genau so!

das ist aus meiner Sicht reine Schlamperei von Euch. Wahrscheinlich bist Du umgezogen ohne der Bank die neue Adresse mitzuteilen, sonst hättest Du von der Bank längst die Kontoauszüge geschickt bekommen. Die Schulden haben sich mit Sicherheit durch Daueraufträge/Lastschriften angehäuft und natürlich auch durch Zinsen. Schau schleunigst, dass Du von der Bank die Kontoauszüge bekommst und die Schulden müssen natürlich bezahlt werden.

Das klingt wie ein schlechter Scherz. Welche Bank soll solche Überziehungszinsen ansetzen? Ich würde zu einer anderen Bank gehen und mal fragen, wie man theoretisch auf solche eine Summe kommen könnte. Ich fürchte, Du musst einen Anwalt oder Regulierungsbehörde(?) einschalten, auch wenn Du im Recht bist.

Sorry aber es gibt doch Kontoauszüge. Da könnt ihr doch für jede Position nachlesen wie sich diese Summe zusammensetzt.

Und ein Konto "vergessen" darf man halt nicht. Widerspruch erachte ich als Zwecklos. "Vergesslichkeit" wird nicht als Ausrede fungieren. Ihr seid für eure Konten verantwotlich!

thomaszg2872  22.09.2010, 13:29

wenn man nicht innert 6 wochen dem vierteljährlichen rechnungsabschluss widerspricht, gilt dieser als genehmigt. (s. AGB) punktum.