HFG - Inkasso lehnt jedes Vergleichsangebot ab : wie soll ich reagieren?

6 Antworten

Frage 1: Von wann ist die Hauptforderung? Ist sie tituliert?

Frage 2: Wie setzt sich der Betrag zusammen?

Bei einer Forderung von 820€ werden bei legalen Mitteln niemals einfach mal so 2300€. Die einzige Chance wäre, dass es 20 Jahre alt ist o.ä. (müsste man mal im Basiszinsrechner gucken), dann wäre aber ein Großteil der Zinsen verjährt und das wäre zu streichen.

Torrnado 
Beitragsersteller
 28.11.2016, 18:42

die Forderung ist schon über 12 Jahre alt und tituliert

kevin1905  28.11.2016, 18:55
@Torrnado

Dann bezahle was tituliert ist und die Zinsen der letzten 3 Jahre (01.01.2013 bis heute).

mepeisen  28.11.2016, 19:54
@Torrnado

Was taucht denn noch so in der Forderungsaufstellung auf? Auch so Dinge wie Kontoführungskosten?

Bei einer 12 jahre alten Forderung müsste man schon genaueres wissen... wie oft wurde versucht zu vollstrecken, wie oft wurde evt. umgezogen (ins leere gelaufene Vollstreckungen + Adressermittlungskosten), gab es Ratenzahlungsvereinbarungen die nicht gehalten wurden etc.... diese Kosten wären alle 100% legal und müssen bezahlt werden. Gab es Vollstreckungsversuche trotz abgegebener EV müsste man im Einzelfall prüfen ob die Vollstreckung zielführend war (begründeter Verdacht das Geld da wäre) usw usw.

Sicherlich ist da der eine oder andere Euro zu viel, aber man kann auch nciht erwarten das die Forderung nach 12 Jahren noch genauso hoch ist wie am Anfang.

mepeisen  30.11.2016, 09:10

Gab es Vollstreckungsversuche trotz abgegebener EV müsste man im Einzelfall prüfen ob die Vollstreckung zielführend war (begründeter Verdacht das Geld da wäre) usw usw.

Dieses Argument spielt aber nur dann eine Rolle, wenn man sich zeitnah nach solchen Maßnahmen beispielsweise per Erinnerung wehrt.

wer jahrelang alles über sich ergehen lässt, kann nicht beispielsweise ein Jahrzehnt später behaupten, irgendeine der Vollstreckungsmaßnahmen sei nicht notwendig gewesen.

Zudem der Hinweis für die Leser: Die Frage nach der Notwendigkeit ist extrem eng gefasst bzw. man braucht schon wirklich gute Gründe, sich erfolgreich zu wehren.

Wende dich an einen Fachanwalt, sonst geht das in Kürze vor Gericht und dann brauchst du ohnehin einen Anwalt.

mepeisen  28.11.2016, 18:09

sonst geht das in Kürze vor Gericht

Und da blamiert sich das Inkasso bis auf die Knochen. So eine Kostenexplosion hat ein strafrechtliches Geschmäckle.

Wie ich in der eigenen Antwort schrieb: Das kann nur eine uralte längst titulierte Forderung sein. Da geht dann aber auch nichts mehr vor Gericht. Da war es dann nämlich schon mal.

Feuerherz2007  28.11.2016, 18:57
@mepeisen

Nichts ist verjährt, diese Antwort geht fehl.

mepeisen  28.11.2016, 19:56
@Feuerherz2007

Bitte informiere dich vorher, bevor du bei solch wichtigen Geldthemen mitreden willst. Zinsen verjähren, wenn sie nicht gesondert tituliert werden, trotzdem alle 3 Jahre zum Jahresende. Die nicht im Titel schon benannten Zinsen vor dem 1.1.2013 sind (wenn keine Teilzahlungen o.ä. dagegen sprechen) allsamt verjährt.

Es hilft niemandem, wenn du falsche Infos verbreitest.

kevin1905  28.11.2016, 22:43
@Feuerherz2007

Nicht verjährt ist was im Titel steht, weil es eben im Titel steht, es wurde gerichtlich festgestellt.

Zinsen, die NICHT mittituliert wurden, weil sie zum Zeitpunkt der Titulierung noch nicht angefallen waren (z.B. die Zinsen für 2016, bei einer Forderung aus 2004) unterliegen der ganz normalen Regelverjährung nach § 195 BGB.

Ergo sind nicht im Titel enthaltene Zinsansprüche aus 2012 und früher verjährt.

Torrnado 
Beitragsersteller
 28.11.2016, 18:04

ein Rechtsanwalt kostet Geld

Gab es schon pfaendungsmassnahmen in den letzten 12 jahren und falls ja : fruchtlos ? 

Besteht ev ? 

Torrnado 
Beitragsersteller
 28.11.2016, 20:25

nein, keine Pfändung, auch keine EV diesbzgl. abgegeben

EXInkassoMA  28.11.2016, 21:44
@Torrnado

Warum ist es Deiner meinung nach nicht zu pfaendungsversuchen in dieser sache gekommen? 

Wie ist dein score? 

geheim007b  30.11.2016, 11:32
@Torrnado

diesbezüglich? und in anderen Fällen? Natürlich kann der Gläubiger es sich sparen kurz nachdem schon eine andere erfolgt ist eine neue EV zu beantragen. Ohne Vollstreckungsversuche ist die Summe aber nicht erreichbar, daher bräuchte man schon die genauen posten wie sich die Forderung zusammensetzt.

Vielleicht erklärst du mal was zu der Forderung selbst und wie diese entstanden ist und wie sie sich zusammen setzt.

Torrnado 
Beitragsersteller
 28.11.2016, 18:43

Hauptforderung T-Mobile ca. 830 € und im Laufe der Jahre ( Forderung über 12 Jahre alt ) nun incl. aller Zinsen, Inkassokosten usw. mehr als 2300 € !

kevin1905  28.11.2016, 18:53
@Torrnado

Sorry aber das ist nicht hilfreich. Das ist nur wiederholt was oben schon steht.