Heizöl bei Umzug ablösen

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Der Vermieter ist verpflichtet, dem Vormieter das vertragsgemäß beschaffte Heizöl zu den Gestehungskosten abzukaufen (lt. AG Weilheim). Siehe: http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/rechtliche-infos/wichtige-urteile.html#anchor38

Er muß es analog zu diesem Preis an Euch weiterverkaufen. Es spricht natürlich nichts gegen einen direkten Zahlungsausgleich zwischen Euch und dem Vormieter auf der Basis nachgewiesener, tatsächlicher Kosten.

Beim Verkauf eines Hauses ist der Preis üblicherweise so hoch, dass für solche Nebensächlichkeiten, wie Heizöl, in der Regel keine besonderen Verrechnungen erfolgen.

Hallo lese doch bitte mal, was Du geantwortet hast!! Und ich auf Deine Frage geantwortet habe!!° Was war ist Deine Sache! MfG., Hk.

Halllo Miss Rock, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht! Es ist ein guter Wille, wenn ein Vermieter überhaupt das Heizöl bezahlt! Wenn er darauf besteht (mit Recht), muß Du das restliche Heizöl noch abpumpen lassen. Also versuche Dich mit Deinen Vermieter zu einigen!! Entsorgen wird wahrscheinlich erheblich teurer, als der Wert des Restheizöles. Mit freundlichem Gruß, Hk. PS. Handel mit Deinem Vermieter nicht lange, sondern akzeptiere seinen Wunsch!!!

Das ist reine Verhandlungssache.

Es gibt hier - glücklicherweise! - keine rechtliche Regelung.

Könnt ihr denn nicht mehr selbst verhandeln? Muss man wegen jedem Mückenschiss den Gesetzgeber bemühen?

Dass wir in Rechtsvorschriften ersticken, ist ja kein Wunder.