Heilpraktiker - selbst tee herstellen?
Hallo, angenommen bin ich Heilpraktikerin, darf ich dann selbst Tees herstellen u. verkaufen od. verschreiben? etwas kommische Frage, aber es ist wichtig :) liebe Grüße an Alle!
3 Antworten
Tee ist Lebensmittel oder Heilmittel.
Heilpraktiker haben eine Zulassung, Heilkunde ohne Bestallung (also ohne ärztliche oder psychotherapeutische Approbation) auszuüben. Die Herstellung und der Verkauf von Heilmitteln oder Produkten (schon abgesehen von Hygienvorschriften etc.) zählt explizit nicht dazu, das wäre ein Gewerbe (darf nicht mit einer Heilpraxis kombiniert werden), evtl. sogar eine pharmazeutische Tätigkeit, die eine staatl. Approbation in Pharmazie voraussetzt, sonst Knast.
Als Heilpraktiker ist es natürlich möglich, eine Rezeptur einem Patienten mitzugeben, ihn in die Apotheke zu schicken, wo der Tee gem.Rezeptur für den Patienten abgemischt wird.
Für nicht verschreibungspflichtige Mittel aus der Apotheke darf der Heilpraktiker ein Privatrezept ausstellen. Das kann nur ein Zettel sein mit der Anweisung wie der Tee vom Apotheker zu mischen ist oder aber auch ein Formular auf dem der Stempel des Heilpraktikers ist.
Verkaufen oder in der Praxis unentgeltlich mitgeben darf der Heilprkatiker nichts. Der Arzt übrigens auch nicht. Es dürfen nur selbst zubereitete oder gekaufte Mittel an den Patienten abgegeben werden, wenn sie auch in der Praxis eingenommen (der Tee müsste in der Praxis getrunken werden) oder z.B. als Spritze verabreicht werden.
Die Überprüfung beim Gesundheitsamt um die Heilpraktikergenemigung zu erhalten ist sehr lernintensiv, (vergleichbar mit einer dreijährigen Ausbildung in einem herkömlichen Beruf). Aber man darf danach Heilbehandlungen empfehlen und durchführen, wobei man sich rein rechtlich strafbar machen würde wenn man ohne Heilpraktikergenemigung irgendwelche Behandlungsempfehlungen gibt. Man macht sich also schon strafbar wenn man jemand ein Medikament weiterempfielt. Natürlich wird das nur geandet wenn eine entsprechende Anzeige vorliegt. Und jeder empfiehlt mal Freunden und Bekannten irgendwas, aber das ist gesetzlich untersagt.
Der selbst hergestellte Kräutertee kann einmal als Nahrungsmittel, einmal als Arzneimittel verkauft werden, je nach Zweck. Das wird dann auch nach den gesetzlichen Vorschriften unterschieden. Auch steuerrechtlich muss das dann der Verkauf von Tees geklärt werden (Freiberuf-Gewerbe).