Hat jede KFZ Versicherung (speziell: "Continentale") eine Ruheversicherung, wenn der Wagen für den Verkauf abgemeldet ist?

4 Antworten

Jedes Fahrzeug ( außer Anhänger ) hat eine Ruheversicherung im Rahmen der Haftpflicht und Kasko. Diese ist beitragsfrei und gültig für 18 Monate ab Abmeldedatum. Danach ist die Versicherung erlöschen. Viele Versicherungen glauben jedoch, dass wenn ein Kunde sein Fahrzeug abmeldet, Er es auch verkauft hat und den Vertrag somit Rechtswidrig aufhebt. Dann muss man der Versicherung dieses unverzüglich melden. In deinem Fall, solltest du das Abmeldedatum der Versicherung melden und die Ruheversicherung bekannt geben. Das Fahrzeug muss auf einem umzäunten Grundstück stehen. Dein Hagelschaden ist versichert, wenn dein Fahrzeug auch eine Teilkasko im angemeldeten Zustand hatte.

schleudermaxe  16.07.2015, 09:11

... aber das ist schon etwas kühn, oder? Bei meiner Versicherung darf das Fahrzeug auch beim Händler zum Verkauf stehen und ob es in der Halle oder draußen steht, ist dabei völlig egal.

... das ist üblich und so lange der Vertrag nicht für einen Ersatz benötigt wird und auch noch besteht (nicht abgerechnet wurde), kann diese Leistung kostenfrei vereinbart werden. Vor einer Zulassung bzw. nach einer Abrechnung jedoch nur gegen Beitragszahlung. ... daran ändert die eine oder Meinung/Auffassung einiger "Kenner" hier im Forum nichts. Viel Glück.

7TSeven 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 09:07

Und wenn ich inzwischen ein anderes Fahrzeug bei einer anderen Versicherung zugelassen habe?

schleudermaxe  16.07.2015, 09:09
@7TSeven

... was bitte hat denn das andere Fahrzeug und die andere Versicherung mit dem alten Fahrzeug und der alten Versicherung zu tun?

7TSeven 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 09:58
@schleudermaxe

Sorry, kenne mich damit nicht aus. Ich habe jetzt halt anstelle des zu verkaufenden Wagens einen Neuen bei einer anderen Versicherung angemeldet. Selbes Kennzeichen. Ich weiß wie gesagt nicht in wie weit das eine Rolle spielen könnte.

Wollte nur sichergehen, dass ich Bescheid weiß, wenn ich mit der Versicherung rede und die mir dann keinen vom Pferd erzählen...

schleudermaxe  16.07.2015, 12:06
@7TSeven

... aber zugelassen und versichert als Zweitfahrzeug wurde das Ding schon, oder?

Vorerst meistens schon. Ich arbeite bei der AXA und wir haben das auch. Die kostet dich allerdings nichts.. die ist nur dafür da, dass wenn zum Beispiel Öl ausläuft du weiterhin bis zu 6 Monaten Versicherungsschutz hättest (Beitragsfrei). Ebenfalls ist diese dafür geeignet dass ein Folgefahrzeug direkt in den Vertrag übernommen werden kann.

Wenn du jedoch keins von beiden nutzen möchtest. genügt ein kurzer Anruf und der Vertrag wird komplett auf Storno gesetzt. So zumindest bei uns. LG

siola55  15.07.2015, 14:20

Ich arbeite bei der AXA und wir haben das auch. Die kostet dich allerdings nichts.. die ist nur dafür da, dass wenn zum Beispiel Öl ausläuft du weiterhin bis zu 6 Monaten Versicherungsschutz hättest (Beitragsfrei).

Hey niba91,

da kennst du aber die AKB deines Arbeitgebers nicht gut - Axa bietet wie alle anderen Versicherer auch die beitragsfreie Ruheversicherung für 18 Monate - hier mal der Wortlaut zur Erinnerung:

Ende des Vertrags und der Ruheversicherung

H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Ausserbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

niba91  15.07.2015, 14:42
@siola55

Sry verschrieben. Wollte 1 1/2 Jahre schreiben. Liegst natürlich vollkommen richtig!

Ich habe mein Fahrzeug vor ein paar Wochen abgemeldet, da es verkauft werden soll. Seitdem steht es auf meinem geschlossenen Grundstück. Jetzt hat es beim letzten Unwetter allerdings einen Hagelschaden erlitten.
In den Unterlagen der Versicherung finde ich leider nichts zu einer Ruheversicherung.

Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen, bevor mir die Versicherung eventuell etwas falsches erzählt.

siola55  15.07.2015, 14:11

In den Unterlagen der Versicherung finde ich leider nichts zu einer Ruheversicherung.

Meist unter Punkt H zu finden in Außerbetriebsetzung in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen)!

siola55  15.07.2015, 14:05

Wo hattest du denn dein "Heiligs Blechle" versichert - bei welcher Gesellschaft?

7TSeven 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 11:20
@siola55

Continentale

niba91  15.07.2015, 12:03

Wenn du vorher Kasko hattest. Dann frag nach der Ruheversicherung. Wenn diese besteht. Dann hast du dafür Versicherungsschutz. Also es gilt der gleiche Umfang wie beim aktiven Vertrag. Ruf einfach an und frag ob eine Ruheversicherung vorliegt.