Hat eine Frau aus Indonesien das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft, wenn sie einen Deutschen heiratet?
Hey,
Mein Bruder und seine Freundin wollen heiraten. Sie lebt im moment noch in Indonesien. Wir kennen uns mit der doppelten staatsbürgerschaft nicht aus, er hat Beschreibungen dazu gelesen aber nicht verstanden. Ich Blicke auch nicht ganz durch. Da steht, dass sie entweder asylberechtigt oder ein Flüchtling sein müsste. Ihr Leben ist in Indonesien aber nicht bedroht. Sie arbeitet zur Zeit noch dort für die Regierung.
Gibt es eine Möglichkeit, dass sie trotzdem ihren indonesischen Pass behalten kann nachdem sie geheiratet haben? Wenn nicht, bleibt ihr alter Pass wenigstens noch gültig bis er abgelaufen ist oder muss sie ihn sofort abgeben?
Danke euch für jede Antwort, die weiter hilft!
5 Antworten
Erste Recherchen haben ergeben, das Indonesien keine doppelte Staatsangehoerigkeit zulaesst. Sie wird also bei der Beantragung der deutschen Staatsangehoerigkeit (erst nach einigen Jahren staendigem Aufenthalt in Deutschland moeglich) die Entlassung aus der indonesischen nachweisen muessen.
Grundsaetzlich ist die Beibehaltung einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit bei der Einbuergerung unter bestimmten Voraussetzungen moeglich. Wenn es sich bei der auslaendischen Staatsangehoerigkeit um die eines anderen EU Mitgliedsstaates oder der Schweiz handelt, ist das in aller Regel auch voellig unproblematisch. Handelt es sich jedoch um die Staatsangehoerigkeit eines anderen Staates als der oben genannten, wird deren Beibehaltung nur dann hingenommen, wenn der betreffende Staat eine Entlassung aus der eigenen Staatsangehoerigkeit entweder gar nicht zulaesst oder nur unter (vereinfacht gesagt) unzumutbaren Bedingungen. Beides trifft auf Indonesien aber nicht zu.
Es scheint somit ausgeschlossen, dass die Indonesierin sich in Deutschland einbuergern lassen kann, ohne ihre indonesische Staatsangehoerigkeit aufzugeben.
Das hilft den beiden bestimmt weiter. Danke!
Warum sollte sie ihre indonesische Staatsbürgerschaft nicht behalten dürfen? Es zwingt sie ja keiner die deutsche anzunehmen, nur weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Die wüde sie ohnehin nicht sofort bekommen.
Das kann sie dann auf dem Ausländeramt rausfinden. Das kommt ja nicht nur auf DE an, sondern auch auf Indonesien. Nicht alle Länder entlassen ihre Bürger aus der Staatsbürgerschaft.
Nein, hat sie nicht.
Nein sie hat nicht das Recht auf eine doppelstaatsbürgerschaft. Ich beispielsweise, bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, meine Eltern jedoch Indonesier. Damals als ich die deutsche Staatbürgerschaft beantragen wollte hat der indonesische Konsulat meinen indonesischen Pass weggenommen. Heute gelten aber andere Regeln. Bis 18 kannst du 2 Staatsbürgerschaften haben und in der deutschen Behörde sagten die mir allerdings das ich bis 23 Zeit habe. Und zu deiner 2. Frage: eine Heirat hat nichts mit dem Pass zutun. Hier aufjedenfall nicht. Deshalb: ja sie behält ihren Pass. Wenn sie heiratet dann bekommt sie höchsten ein Aufenhaltstitel und nach paar Jahren mit Integration kann sie wahrscheinlich einen deutschen Pass beantragen
nein, durch Heirat bekommt sie nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, dafür muss sie einen Antrag einreichen und Sprachprüfungen bestehen, es ist nicht einfach.
Wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann sie dann die indonesische trotzdem behalten? Darum ging es uns in erster Linie.
kommt darauf an was die Einbürgerungsbehörde sagt, grundsätzlich ist doppelte Staatsbürgerschaft zu vermeiden.
Ruf einfach bei der Behörde an und erfahre wie die Lage bezüglich Indonesien ist, weil kein EU-Land.
Wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann sie dann die indonesische trotzdem behalten? Darum ging es uns in erster Linie.