Handy verkauft, werde mit Betrug beschuldigt?

7 Antworten

Hast du vielleicht noch irgendetwas schriftliches von der Zeit in der man sehen kann, was du beschrieben hattest?

Irgendwie klingt das schon sehr komisch das der Kauf im November 19 war und erst jetzt sowas passiert. Wenn dem so wäre hätte der Käufer das schon November/Dezember 19 sehen müssen das diese Sperre drauf ist und dann hätte er es direkt bei dir Reklamieren müssen, damit du das ausbessern kannst bzw ihm das Geld zurückzuüberwiesen.

Ist der Brief sicher von Staatsanwaltschaft oder könnte es vielleicht sein das jemand so tut als wäre er von der Staatsanwaltschaft damit du Geld Überweist, obowohl das Schreiben nicht echt ist. Denn normalerweise kommen davor noch andere Briefe indem du auch die Sachlage klären kannst und nicht direkt ein Brief vom Staatsanwaltschaft.

Gehe zur Polizei und frage dort nach, ob die es Überpürfen können ob das Schreiben echt ist und falls ja weswegen du vorher keine Schreiben bekommen hast.

Widerspruch einlegen? das tut man gegen einen Behördenbescheid, nicht bei einem Anwaltsschreiben.

ICH BIN KEIN EXPERTE, Aber als Verkäufer obliegt dir das Recht der "Nachbesserung", und das zweimal. Das hat der Käufer ja garnicht in Anspruch genommen, weshalb ich hier auch nicht sehe, wieso du irgendwie einen Anwalt deines Käufers zahlen sollst.

Die Anzeige wg Betruges solltest du Ernst nehmen. Du sollst dich vermutlich äussern, oder was steht in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft?

Ich denke dir kann nur ein Anwalt helfen.

Hast du die Mängel des Handys im Angebot explizit angegeben? Bei Apple ist darüber hinaus die ID Sperre nicht ganz ohne. Du hast eventuell ein nicht funktionsfähiges Gerät verkauft, ohne das anzugeben. Ob du das wusstest oder nicht, tut nichts zu Sache.

Halbammi  14.08.2020, 11:04

Das tut es schon. Der VErkäufer hätte das Recht auf Nachbesserung. Das hat der Käufer ja garnicht eingefordert, was letztlich SEIN Problem ist, nicht das des Verkäufers. Wenn du eine Auto kaufst und das springt dann nicht an...was machst du dann? Den Verkäufer informieren und um Nachbesserung bitten? Oder zum Anwalt laufen und Betrugsanzeigen in die Welt pusten?

Wenn es hier tatsächlich um den Vorwurf einer Straftat geht, solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden.

Wie du dich wehren kannst, steht in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft.

In so einem Fall kommt niemals direkt als erstes ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Entweder verschweigst Du die Hälfte oder Du denkst Dir hier was aus.

Markus3866 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 11:02

Es ist wirklich nichts gekommen