Halloween - Eierwurf .. Klage ja oder nein?

6 Antworten

Kann ja weil es Sachbeschädigung ist und du Unkosten wegen der Reinigung hast, allerdings weiß ich nicht wie es da mit einer Abweisung wegen: weiß nicht wie das heißt aber weil es zu wenig ist :P

Modestus 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 11:51

Ok, dass die Klage dann wegen Nichtigkeit oder Geringfügikkeit fallen gelassen wird kann sein .. Trptzdem danke für deine schnelle Antwort

Ja, klagen kannst du, aber mit einer großen Haftstrafe kannst du nicht rechnen,aber ja, du kannst klagen, weil es Sachbeschädigung ist. LG LadyMeIsInLove ♡

Modestus 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 12:06

Haft muss ja auch nicht unbedingt sein .. ^^

Danke für die Antwort LG zurück

Ich würde die mal direkt ansprechen und aufordern, die Hauswand und die Tür zu reinigen. Wenn sie das nicht tun, kannst Du immer noch eine Anzeige machen.

Modestus 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 11:50

Ja ich kann es ja mal versuchen, glaube nur nicht wirklich daran, dass sie sich einsichtige zeigen werden .. Aber trotzdem vielen Dank

Man kann ihn oder sie verklagen und es ist Sachbeschädigung

Modestus 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 12:08

Vielen Dank KittyCat999

  1. Strafanzeige gegen B erstatten.

  2. Schadenshöhe ermitteln lassen (eventuell per Gutachter) und Zivilklage auf Schadensersatz stellen.