Hallo, ich habe einen Dauerauftrag, den ich nie eingerichtet habe, auf meinem Postbank-Konto, der an Akkurat Inkasso geht. Woher kommt sowas?
8 Antworten
Einen DA kann nur der Kontoinhaber bzw. Verfügungsberechtigte einrichten. Wahrscheinlicher ist daher, dass es sich um eine Lastschrift handelt. Und die kann auch formlos zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart werden. Unter anderem deswegen kann man sie ja binnen 8 Wochen jederzeit zurückgeben.
Sogar bis zu 13 Monate, wenn der Gläubiger kein SEPA-Mandat hat.
Wahrscheinlich eine Lastschrift, ohne erteiltes SEPA-Mandat kann man das bei der Bank bis 13 Monate ab Kontobelastung rückbuchen lassen.
Anschliessend kann sich die Inkassobude ja gefälligst bei Dir melden und erst einmal detailliert begründen, woher denn diese angebliche Forderung kommt.
Du kannst auf Deinem Konto keinen Dauerauftrag haben, den Du nicht eingerichtet hast. Niemand anderes als Du (oder einer, der über Dein Konto verfügen darf!) kann auf Deinem Konto einen Dauerauftrag einrichten.
Unterhalte Dich mit Deiner Bank darüber, was das ist.
Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Es existieren lediglich zwei Einzugsermächtigungen für meine Telefon/Internetrechnung und Autoversicherung. Sowie ein Dauerauftrag an einen Kumpel (privat).
Ansonsten habe ich nie etwas unterschrieben, weder eine weitere Einzugsermächtigung, noch einen Dauerauftrag. Da scheint wohl doch was faul zu sein.
Ich wollte halt nur wissen, ob jemand Erfahrung mit derartigen Fällen hat, gerade in Bezug auf die genannten Unternehmen.
Wenn du nichts unterschrieben hast, dann gehe zu deiner Bank und hole das Geld zurück. Wenn es eine Lastschrift ist, dann geht das problemlos. Wenn es ein Dauerauftrag ist, dann verlange unter Verweis auf BGB §675u das Geld zurück, da du den Dauerauftrag nicht autorisiert hast.
Für eine LS ist keine Unterschrift nötig
Bitte informiere dich über die SEPA-Richtlinien. Da hat sich vor nicht all zu langer Zeit einiges getan.
Danke, ich kenne die SEPA Richtlinien. Und ich kann Dir aus Erfahrung versichern, dass jeden Tag zigtausende Lastschriften per SEPA durchgeführt werden, bei denen zwischen Gläubiger und Schuldner nie formell das Mandat ausgestellt wurde - sei es, weil man bereits vorher Lastschriften erteilt hatte sei es, weil es keine der beiden Parteien kümmert. Und das ist per se auch nicht weiter tragisch, solange es zwischen Gläubiger und Schuldner keine Differenzen gibt. Übrigens ist die Unterschrift keine Formvorschrift.
Nachtrag: Weder die SEPA-VO noch das SEPA-Begleitgesetz haben eine Schriftformerfordernis beinhaltet. Siehe dazu u.a. sehr informativ http://www.haerting.de/de/neuigkeit/das-schriftlichkeitserfordernis-der-sepa-lastschrift
Es ist allerdings sehr ratsam, die Mandate grundsätzlich mit erfolgter Autorisierung durch handschriftliche Unterfertigung einzuholen. Aber das ist eine Sache zwischen dem Gläubiger und seiner Bank, nicht so sehr zwischen Gläubiger und Schuldner.
sei es, weil man bereits vorher Lastschriften erteilt hatte
Dafür gab es auch Überleitungsvorschriften.
sei es, weil es keine der beiden Parteien kümmert.
Nun, dass es niemanden kümmert heißt nicht, dass es in Ordnung ist bzw. gesetzeskonform.
Nachtrag: Weder die SEPA-VO noch das SEPA-Begleitgesetz haben eine Schriftformerfordernis beinhaltet.
Das habe ich nie behauptet. Es muss ein Mandat nachgewiesen werden. In der Tat gibt es kein Formzwang, sprich keine Schrifterfordernis. Aber ohne ein handschriftlich unterschriebenes Formular hat ein Inkasso ein gewaltiges Problem. Denn wir reden hier nicht von einem Online-Händler, der ggf. konkludent nachweisen kann, dass er auch eine Ware erfolgreich ausgeliefert hat und dann im Rahmen des Bestellprozesses ein elektronisches Mandat erhalten hat.
Ein Inkasso hingegen hat erst mal nichts mit dem TE zu schaffen, es steht in keinem Vertragsverhältnis zu ihm und kann so auch nicht mal ansatzweise glaubhaft machen, dass es irgendeinen gültigen Vertrag abschloss, solange nirgendwo die Unterschrift drunter steht.
Entweder hast Du selber einen Dauerauftrag eingerichtet (das müsstest Du wissen). Oder Du hast eine Lastschriftermächtigung erteilt. Auch das solltest Du erinnern.
Ist beides nicht der Fall- hak dort nach.
Für eine LS ist keine Unterschrift nötig, sondern lediglich die Übereinkunft zwischen den beteiligten Parteien. Du musst doch wissen, ob Du einem Inkassodienst Geld schuldest (was in aller Regel nicht der Fall ist, es sei denn, man hat sich selbsttätig ein Schuldanerkenntnis aufgeladen).