Ferienhaus in Ungarn soll aus dem Grundbuch gestrichen werden, was kann ich tun?
Hallo,ich habe ein Ferienhaus in Ungarn.Wenn ich bis zum 31.07.2015 keinen ungarischen Verwanden nachweisen kann wird es aus dem Grundbuch gestrichen.was machen?
4 Antworten
Hallo und guten Tag
Das ist normal nicht möglich das dein Titel im Grundbuchamt als Besitzer einfach gestrichen wird (Ungarn).
Ich lebe seit 22 Jahren hier in HU und sowas habe ich noch nicht gehört, selbst meine ungarische Frau sagt das es sowas nicht gibt. Es muss also andere Gründe haben oder vorliegen...!! Wenn es dir recht ist könnte sich meine Frau erkundigen..., ABER dazu benötigt sie Unterlagen vom Grundbuchamt der Eintragung und es ist auch gut zu wissen wo in Ungarn ist das Grundstück...!!
mfg Ungarnwerner
Ungarn ist in der EU ... Als EU-Bürger hast Du die gleichen Rechte wie ungarische Staatsbürger. Es ist verboten dass Dir jemand das Haus wegnimmt. Wende Dich notfalls an die EU-Komission.
Ja das muss die EU Komission sehr wohl brennend interessieren: man kann vielleicht untersagen, dass ein Ausländer ein Haus kauft (ist aber sehr fragwürdig, weil die FREIZÜGIGKEIT und der Grundsatz der Gleichberechtigung gilt). Aber man kann bestimmt nicht ein Haus wegnehmen, was bereits dem Eigner gehört. Das ist nicht nur ein Verstoss gegen EU Recht, sondern auch noch eine Menschenrechtsverletzung.
Ja das muss die EU Komission sehr wohl brennend interessieren
Nein. Für innerstaatliche Belange interessiert sich die Kommission sowieso nicht, und ob es sich bei einer gesetzlichen Regelung um einen Verstoß gegen EU-Recht handelt, ist eine Frage der Gerichtsbarkeit. Dafür gibt es die entsprechenden Verfahrenswege.
Aber man kann bestimmt nicht ein Haus wegnehmen, was bereits dem Eigner gehört.
Bitte den OP und den eingestellten Kommentar nochmal lesen. Hier geht es um die Frage, ob jemals korrekt Eigentum überhaupt begründet wurde. Genau dies nämlich regelt das entsprechende Gesetz.
Das ist nicht nur ein Verstoss gegen EU Recht, sondern auch noch eine Menschenrechtsverletzung.
Quatsch. Wenn niemals formaljuristisch korrekt Eigentum begründet wurde, dann kann jeder Staat entsprechenden Besitz untersagen respektive einziehen. Ähnliches gilt z.B. für Abrissverfügungen bei Schwarzbauten.
Hallo,ich habe ein Ferienhaus in Ungarn.
Nein. Du hast sehr wahrscheinlich ein Nießbrauchsrecht - erworben oder ererbt. Dieses erlischt zum 31.7.2015, wenn keine Verwandtschaft vorliegt. Das ist eine Folge des 2014 neu eingerichteten Bodenverkehrsgesetzes. NB.: Auch schon nach altem Recht durften EU-Ausländer z.B. keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen erwerben.
Wenn ich bis zum 31.07.2015 keinen ungarischen Verwanden nachweisen kann wird es aus dem Grundbuch gestrichen.was machen?
Adoptieren lassen oder vergessen. In der Tat besteht hier dann kein Nutzungs- und kein Besitzrecht mehr, sofern die zugrundeliegenden Daten des Grundbuchamtes nicht falsch sind. Siehe u.a.
Hallo,
das hört sich eigenartig an, denn hier steht das Gegenteil:
http://www.ebay.de/gds/Hauskauf-in-Ungarn-/10000000001918634/g.html
Nein. Das war noch nie der Fall, denn in vielen EU-Ländern ist insbesondere der Erwerb von Grund und Boden an bestimmte Bedingungen geknüpft, die aber für jedes Land separat bei der EU beantragt, überprüft und genehmigt werden. Deswegen kann man z.B. auch als EU-Bürger nicht überall in Österreich nach Belieben Grund kaufen - es gibt eben lokale Beschränkungen, um zu verhindern, dass insbesondere in touristisch sehr begehrten Gebieten alles leer gekauft und die einheimische Bevölkerung verdrängt wird. Und so ist es auch in Ungarn.
Das wäre zwar sachlich korrekt, trifft aber auf den Fall gerade nicht zu. Hier hat nämlich wahrscheinlich nie ein rechtsgültiger Erwerb stattgefunden (siehe anderen Kommentar).
Ja, genau. Das interessiert die bestimmt brennend.