hallo, habe bei einer sex hotline falsche daten angegeben, mache ich mich damit strafbar?
es handelt sich dabei nicht um eine 0900 sondern eine private nummer, diese bietet das erste gespräch gratis an, dafür wird ein gutschein per post geschickt, der dann zurück geschickt werden muss, damit ist das gespräch damit bezahlt. da ich nun aber meine daten nicht preisgeben will und auch nichts mehr mit diesem anbieter zu tun haben will (habe nur dieses eine einzige gespräch geführt), habe ich falsche daten angegeben, ich wurde auch schon angerufen, weil der brief vom postboten natürlich zurückgeschickt wurde, habe dabei aber erneut falsche daten angegeben. was kann mich erwarten, also habe ich mich damit strafbar gemacht und wie hoch könnte die strafe sein? vielen dank
4 Antworten
Sie hat deine Telefonnummer, das reicht ihr bestimmt, denn es geht alles auf deine Telefonrechnung, denn gratis gibt's da nichts
klingt logisch, so hätte ich es an deren stelle auch gemacht, damit hätte ich eigentlich auch kein problem, ich stelle mir nur die frage ob ich mich tatsächlich strafbar mache, also rechtliche folgen zu erwarten habe???
Da diese Dienstleistungen mittlerweile völlig legal sind, kann die Dienstleisterin Dich über Deine Telefonnummer ermitteln lassen (voraus gesetzt, sie hat ihr Gewerbe selbst legal angemeldet)..
Du schuldest nach wie vor die Bezahlung für die Dienstleistung.
Durch Deine Falschangabe hast du einen Betrug begangen - das kann die Dienstleisterin anzeigen.
Du solltest umgehend dort anrufen und das klar stellen, dann auch unter einer vorher vereinbarten Kennummer anonym die Schulden bezahlen, dass es nicht zu einer Anzeige kommt.
Neben einer Strafe und einer Strafanzeige droht Dir auch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes oder / und Inkassobüros - alle Kosten sind von Dir zu tragen.
ok, aber jetzt handelt es sich hierbei um einen gutschein, also ich habe keinen offenen GELDbetrag zu bezahlen. das bedeutet ich muss meine genauen daten tatsächlich angeben, wodurch die mich schließlich anzeigen können...
Biete eine Barzahlung an- alles Verhandlungssache.
vielen dank für die hilfreiche antwort, ist das auch per email oder post zu erledigen?
ist das auch per email oder post zu erledigen?
Wenn Du die Kontaktdaten hast....versuche es.
Nö keine Sorgen
Absolut nicht.
ZITAT:
Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) ist ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz in Deutschland, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet und gilt seit dem 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3983; FNA 402–39). Gleichzeitig wurden das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.
Durch Vereinbarungen über sexuelle Handlungen sollen seit Inkrafttreten des Gesetzes klagbare Entgeltforderungen begründet werden können. Das hat nicht nur Bedeutung für das Zivilrecht, sondern auch Auswirkungen auf das Strafrecht (Vermögensdelikte). Außerdem können sich Prostituierte nun regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern.
Zitat ENDE
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsgesetz