Liebe Alle,
es geht um meine Mutter. In Ihrer Jugendzeit haben sie und mein Onkel erfahren, dass sie einen Halbbruder haben (mein Opa war nicht ganz so die treue Seele gewesen - er hat die Vaterschaft anerkannt). Meine Großeltern haben ihnen damals erzählt, dass dieser Halbbruder bei einem Unfall ums Leben gekommen ist. Soweit so gut.
Meine Mutter fragt sich schon ihr Leben lang wer dieser Bruder war und wollte gerne einen Namen haben. Meine Großeltern haben dies verweigert (über deren Ton und Art wollen wir am besten gar nicht erst anfangen). Nun ist herausgekommen, dass dieser Halbbruder noch lebt! Sie haben also meine Mutter und meinen Onkel angelogen. Mein Onkel allerdings interessiert das Thema nicht.
Meine Mutter war vor kurzem wieder bei ihren Eltern und diese haben sie sogar später rausgeworfen und gesagt, sie würde es erst erfahren, wenn meine Großeltern tod sind! Sie weiß nur den Vornamen und das Geburtsjahr. Über diverse Ämter ist sie auch schon gegangen - ohne Erfolg.
Wie sieht die rechtliche Lage hier aus? Eigentlich haben Halbgeschwister ein Recht auf Umgang - allerdings finde ich im Netz nur Beispiele wo die Geschwister voneinander wissen oder nicht volljährig sind.
Meiner Mutter liegt sehr viel daran ihren Halbbruder zu finden.
Liebe Grüße