Habe geklaut. Kann ich mich blicken lassen?
Ich habe vor einiger Zeit bei Rossmann geklaut und bin erwischt worden. Mit Polizei ist alles geklärt, der Ladendedektiv hat ein Foto von mir gemacht und vermutlich allen Filialen geschickt. Bin nun in einem anderen Bundesland und habe eine ganz andere Frisur. Können die sich daran erinnern oder mich erkennen? Was passiert wenn ja? Es klauen doch täglich so viele Jugendliche.
9 Antworten
Vergiss es! Jeder Jugendliche klaut einmal. Du bekommst Hausverbot .....
In einem anderen Bundesland macht sich keiner die Arbeit alle Fotos und Akten durchzuschauen und die Kunden damit zu vergleichen.
Hauptsache ist, dass du daraus gelernt hast, deine Konsequenzen daraus gezogen hast und dich verbesserst.
Ich würde mich in Grund und Boden schämen und dort nicht mehr hingehen
Solche Antworten brauchst du noch viel mehr, denn du hast Hausverbot, halte dich gefälligst daran!
Wenn das Personal bei Rossmann bundesweit alle Kunden darauf überprüfen würden hätten sie viel zu tun. Dein Foto wird nicht in allen Filialen von Rossmann deutschlandweit ausgehängt.
In der Regel hast Du ja ein Jahr Hausverbot, dass für alle Filialen von Rossmann deutschlandweit gilt, zusätzlich zur sog. Bearbeitungsgebühr. Wenn das Jahr um ist, kannst Du wieder bedenkenlos bei Rossmann einkaufen gehen.
Obwohl, wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst und Dich keiner kennt, kannst Du es wohl wieder wagen, auch wenn das Jahr noch nicht um ist.
Nur eben "normal einkaufen", denn wenn Du wieder was mitgehen lässt, erwischt wirst und deine Altlast herauskommt, dann gibt´s richtigen Ärger.
Ich würde allein schon weil sie mich beim Klauen erwischt haben nimmer dort blicken lassen. So eine Frechheit, erwischen die mich... :)
Wäre etwas viel Aufwand jeden Kunden abzugleichen, zumal bei Rossmann ja nicht nur in einer Filiale in einer Stadt geklaut wird. Solltest du jedoch ein Hausverbot ausgesprochen bekommen haben, so würde ich da nicht mehr reingehen. Ansonsten bist du automatisch strafbar (und das ist ne ärgerliche Anzeige..).
rein rechtlich ist das ist eine Frage, ob du Hausverbot erteilt bekommen hast oder nicht. Wenn nicht, dann darfst du den Laden, wie jeder andere Kunde auch, betreten.
Also nur eine gefühlsmäßige Frage: Wenn du was kaufen willst musst du dich überwinden reinzugehen.
Schön, solche Antworten brauche ich nicht. Hab ich gefragt was du an meiner Stelle tun würdest? Nein.