Gloeckle Scheck?
Ich kriege von Gloeckle schon seit Ewigkeiten so alle paar Wochen Werbung geschickt, der auch immer ganz vorne ein "Scheck" beiliegt.
Und die mich natürlich zur Teilnahme an der Lotterie ermutigen will.
Da ich auch schon öfter früher gehört habe, dass sich Gewinnspiele und Co. an Zahlungsversprechen halten müssen, habe ich mich gefragt ob man (von rein juristischer Seite) das für einen richtigen verrechnungsscheck halten könnte, der eingelöst werden muss?
Oder ob es , sagen wir mal, ausreichend und rechtlich eindeutig als Muster erkennbar ist? ;-)
2 Antworten
Die Kennzeichnung als "Muster" ist zwar unauffällig, aber erkennbar vorhanden.
Außerdem handelt es sich nicht um einen Scheck im Sinne des Scheckgesetzes, da die Angabe des Bezogenen und des Zahlungsortes fehlen (das sind in der Regel der Name der Bank und deren Sitz bzw. die konkrete Niederlassung). Auch die IBAN ist eine Phantasienummer und ermöglicht keine Zuordnung zu einer bestimmten Bank.
Kurz: Nein, der Scheck ist nicht einlösbar.
Zu Dir kommen da bestimmt noch weitere Tausende Gewinnabholer.
Aber wenn Du eine gute Rechtschutzversicherung hast, kannst es ja mal probieren.
1,2 Mio. sollte man nicht so einfach links liegen lassen:)
Berichte bitte über den Ausgang