Gilt zu viel Deo in der Schulumkleide sprühen als Vorsatz?
Hallo,
heute als wir uns in der Jungs Kabine für den Sportunterricht umgezogen haben, sprühten wir uns alle eigentlich mit Deo ein, alle Türen waren dabei zu, sodass die Umkleide sich nach ein paar Sprühern wortwörtlich zur Nebelkabine verwandelt hatte.
Pech hatte ich, denn ich war der letzte der die Kabine verlassen hat und auch der letzte der sich mit Deo eingesprüht hat, zufällig stand ich dann noch unmittelbar in der Nähe eines Rauchmelders...Als wir dann alle schon raus waren, ging der Alarm nach ca. 45 Sekunden des Verlassens der Kabine los. Die ganze Schule musste raus, und es kamen innerhalb von geschätzten 5 Minuten drei Einsatzwagen der Feuerwehr.
Kann man unsere Klasse bzw. mich dafür wegen vorsätzlichem Verhalten dafür belangen, ich meine wir haben das wirklich nicht mit Absicht gemacht und wir wussten auch nicht, dass bei aller Welt Deo einen Alarm auslösen kann!
Zur Info: Wir gehen in die 9. Klasse eines Gymnasiums.
2 Antworten
Nein. Dafür könnt ihr nicht verantwortlich gemacht werden.
Ihr habt es nicht mit Vorsatz gemacht. Mit Fehlalarmen muss auch die Feuerwehr immer rechnen.
es wird mit Sicherheit geprüft werden, ob es so war wie sagst ... oder ob jemand absichtlich den Rauchmelder mit Deo eingenebelt hat ...
sollte sich das beweisen lassen, wird der Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt