Gibt es beim Sportbootführerschein See nun eine Längenbegrenzung oder nicht?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Anders als Binnen gibt es auf See keine Längenbegrenzung, aber eine "Sportboot-Begrenzung".

Das heißt, du darfst mit dem SPORTBOOT-Führerschein auch nur zugelassene "Sportboote" fahren. Deren Länge wird indirekt durch die Zulassungsbeschränkungen begrenzt; aber das muss dich nicht interessieren:

Steht "Sportboot" in den Papieren, darfst du es bewegen. Punkt.

Auf dem Meer ist die Länge jedoch unbegrenzt und ich darf fahren, was mein Geldbeutel hergibt (also auch eine 50-Meter-Yacht).

Theoretisch richtig; praktisch wohl nicht realisierbar. Du wirst keine 50-Meter-Yacht finden, die als "Sportboot" klassifiziert ist. Da du beispielsweise eine 12-Personen-Grenze und eine "Nicht-Gewerblichkeits-Grenze" hast, dürfte es dir schwer fallen, eine 50-Meter-Yacht als Sportboot einstufen zu lassen. 

Aber wenn es dir gelingt: Yep, dann darfst du die 50-Meter-Yacht fahren...

Allerdings hat mir mal jemand gesagt, das würde nicht stimmen, sondern ohne weitere Befähigungen dürfte man auch auf dem Meer nur bis 25 Meter Länge alles fahren.

Die notwendigen Befähigungen ist auf See nicht von der Länge sondern von der Einstufung des Bootes abhängig. Beispielsweise darfst du mit dem Sportbootführerschein See auch nur begrenzt Traditionsboote bewegen; selbst wenn diese weniger als 10 Meter lang sind. 

Und du darfst mit dem Sportbootführerschein See nicht einmal auf einem 15-PS-5-Meter-Sportboot Leute gegen Geld durch die Gegend schippern...

Was stimmt nun oder gilt die Längenbegrenzung nur für bestimmte Länder?

Es gibt Länder, die Längenbegrenzungen haben; es gibt Länder, die Altersbegrenzungen haben; es gibt Länder, die PS-Begrenzungen haben; es gibt Länder, die nach Nutzung des Bootes einschränken; ... doch all das muss dich nur insoweit interessieren, als sie den deutschen Sportbootführerschein nicht als internationales Dokument vollständig anerkennen. (Infos dazu findest du in einschlägigen Reiseführern und Deklarationspapieren.)

Das ist mir neu. Ich habe gelernt, solange ich Privat fahre, gibt es keine Begrenzung.