Gibt es bei der Klausel "Best Selection (5 Jahre ohne Vorschaden)" sowas wie Geringfügigkeit?
Ich bin über 10 Jahre bei einer Versicherung haftpflichtversichert gewesen. Ich hatte nur einen einzigen Schaden gemeldet. Da bekam die Geschädigte 100 Euro von meiner Versicherung. Das war im Mai 2015. Jetzt möchte ich eine Versicherung woanders abschließen, da meine mir zu teuer geworden ist. Es gibt da aber die Klausel "5 Jahre ohne Vorschaden". Meine Frage ist nun, ob die 100 Euro vielleicht gar kein Hindernis sind, weil es eben "nur" 100 Euro waren. Kennt sich da jemand aus? Ich würde auch was mit Selbstbeteiligung abschließen... Danke vorerst!
2 Antworten
"Ohne Vorschäden" heißt auch ohne gemeldete Vorschäden. Bei solchen Klauseln würden sogar gemeldete, aber ohne Zahlung ausgegangene Schäden zählen! Das Angebot kommt für dich also erst in vier Jahren in Frage ;)
Wenn in der Antragsfrage nicht drinsteht "Schäden unter X Euro sind nicht anzugeben" dann musst du den Schaden natürlich angeben. Was das dann für Konsequenzen hat wirst du ja sehen.