Gibt es bei der Barauszahlung von Flaschenpfand-Bons im Supermarkt ein gesetzliches Limit (Bsp. max. 10 € am Tag)?
Ich wollte meine Pfandflaschen abgeben. Waren etwas mehr als sonst. Hatte am Ende zwei 10 € Pfandbons. Den ersten haben die mir ausbezahlt. Beim zweiten haben die sich geweigert. Neben dem Pfandautomaten haben die einen Zettel aufgestellt und darin meinen die nur 10 € darf ausbezahlt werden. Nach einem Gespräch mit der stellvertretenden Marktleiterin meinte Sie, ich könne nur 10€ am Tag mir ausbezahlen lassen und ich soll mit dem Chef morgen sprechen.
Ist das gesetzlich in Ordnung?
4 Antworten
Auszüge aus:
http://m.taz.de/!5082100;m/
Doch darf ein Supermarkt die Annahme von Leergut verweigern? Beim Einwegpfand, das bei Leergutsammlern besonders beliebt ist, weil es mehr Geld bringt und leichter ist, ist die Rechtslage eindeutig: „Beim Einwegpfand ist die Verweigerung der Rücknahme schlichtweg verboten“, sagt Ingo Strube, ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Der Supermarkt müsse das zurücknehmen, was verkauft wird, eine Begrenzung gebe es nicht: „Wenn so ein Schild neben einem Einwegautomaten hinge, wäre es rechtswidrig.“
Anders sieht es beim Mehrwegpfand aus. Eine Pflicht für die Einzelhändler, die Pfandflaschen wieder zurückzunehmen, gebe es hier nicht, sagt Wolf Albin, ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Supermärkte können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, wer Mehrwegpfand zurückgeben darf, solange es nicht gegen geltende Gesetze wie beispielsweise das Anti-Diskriminierungsgesetz verstößt. Genau so kann die Menge an Mehrwegpfand, die zurückgenommen wird, limitiert werden.
EBEN !
Die nehmen DEIN Eigentum, geben aber nichts dafür raus!
In dem Moment hätte ich Anzeige erstattet!
Rewe hat das mal versucht durchzubekommen um flaschensamnler zu "vermeiden" , ist damit aber rechtlich nicht durchgekommen!
Nun gut, danke nochmals, habe jetzt auch nochmal eine Email an den Verbraucherschutz gesandt und hoffe die können mir auch noch etwas weiterhelfen.
Grundsätzlich entscheidet der Ladeninhaber selbst. Denn letztendlich kann er sich ja seine Kunden selbst aussuchen. Theoretisch könnte Dich der Laden-inhaber mit Deinen leeren Flaschen ja wegschicken (und im Extremfall Hausverbot erteilen).
Aber auf garkeinen Fall NACHDEM er dein Eigentum einkassiert hat !
Nein, das ist nicht ok!
Das mindeste was sie müssten ist dir "dein Eigentum" (die Flaschen) solange wiederzugeben!
Das kann ich dir leider nicht sagen, aber es würde theoretisch keinen Sinn machen, denn du hast das Pfand ja bezahlt also steht es dir eigentlich auch zu es zurückzubekommen wenn du die Flaschen zurückbringst.
Ein bekannter hat mal mit seinen Mitbewohnern einige Monate kein Pfand weggebracht und ist dann irgendwann mit über 100Euro Pfand abgezogen.
Ja, aber die Pfandflaschen wurden ja alle zurückgenommen (auch wenn es nur vom Automaten war).
Aber es geht hier mehr um das reine Auszahlen des Betrages.