Gesetzeslage wenn man abhaut
Also ich (16) bin heute Abend abgehauen von zuhause weil es mir zu viel wurde. Meine Eltern streiten sich schon fast täglich und das seid jahren und ich werde auch öfters mit reingezogen und streite mich dann auch mit dennen. Heute haben wir uns wieder gestritten. Da wurde es mir zuviel und ich bin zu meinem Kollegen abgehauen, ich habe auf ein Zettel geschireben das ich bei einem Freund bin und das ich mein Handy dabei habe. Aufjedenfall haben mich meine Eltern angerufen und haben mit der Polizei gedroht und etc. ich bin dann aus bestimmten gründen nachhause gekommen und hab mich mit meinen Eltern auseinandergesetzt. Und jetzt ist die Frage aufgekommen ob mein Freund angezeigt werden konnte weil seine Mutter und er mich aufgenommen haben.
Mfg. Eray
9 Antworten
nein da sie dich nicht entführt haben, und deine eltern zuerst um herausgabe ihrer ware (kind) fordern müssen, und die anderen eltern ablehnen müssen, damit die polizei überhaupt was machen kann.
Deine Eltern heben keinerlei rechtliche Handhabe! So ganz nebenbei... - ich würde auch nicht bei Eltern bleiben wollen, die mir mit der Polizei drohen! - "Thandu" hat Dir eine gute Möglichkeit aufgezeigt. Wende Dich an das Jugendamt in wie weit Dir geholfen werden kann, bzw. was Du für Möglichkeiten hast Dich vor deinen Eltern zu schützen. So kann das nicht weitergehen!
nein aber deine eltern können probleme bekommen weil sie ihre sorgepflicht/recht (Aufsichtspflicht, Aufenthaltsortsbestimmungspflicht, erziehungspflicht) vernachlässigen und es in deiner entwicklung somit zu drohender kindswohlgefährdung kommt. ich würde das jugendamt informieren oder wenigstens mal zu einer familienberatungsstelle (zb profamilia) gehen. sich überforderung oder massive eheprobleme eingestehen können und sich dann professionelle hilfe holen zeugt von viel mehr stärke und verantwortungsfähigkeit als alle probleme zu leugnen. dein freund und dessen mutter haben dich in einer notsituation aufgenommen und dir "zuflucht gewährt". dass kann ihnen nicht angekreidet werden, sie haben dich deinen eltern ja nicht vorenthalten oder wollten dich nicht wieder rausgeben.
Hallo
Nein ! Weder dein Freund noch seine Eltern können belangt werden ! Allerdings solltest du mit deinen Eltern mal Klartext reden du bist 16 und keine 10 mehr , du sagst ihnen wo du bist , und die machen einen aleirten. Selbst wenn sie die Polizei rufen , was wollen sie denen sagen ?! Unser Sohn ist mit 16 bei einem Freund , da blamieren die sich bis auf die Knochen . Schlage einfach mal zurück und Teile ihnen mit , das du dich nicht mehr in ihren rosenkrieg mit reinziehen lässt , und drohe mal mit Jugendamt , sollst mal sehen wie kleinlaut die dann werden
Gruß Mike
Du bist noch am gleichen Tag zurück, das ist ja wie ein Besuch, und der ist nicht illegal.
Allerdings wundert es mich, dass Deine Eltern mit Polizei gedroht haben. Das ist etwas kurios. Weil viele Minderjährige, die gezielt abhauen, gehen erstmal zur Polizei und bitten um übergangsweise Wohnmöglichkeit. Das Jugendamt kümmert sich dann darum. Die betroffenen Eltern können die Polizei oder das Jugendamt allerdings nicht anzeigen. Mit welcher Begründung auch, es gibt keine. Wenn hier einer überhaupt eine polizeiliche Anzeige stellen könnte, dann wäre es der Minderjährige wg. seelischer Gewalt von Seiten der Eltern.